Nachdem innerhalb der Rechtsordnungen Englands und der USA untersucht wurde, ob und wie Personen der Zugang zur Geschftsleitung von Kapitalgesellschaften verwehrt werden kann, erscheint das deutsche Recht in neuem Licht. Whrend das Studium der deutschen Regelungen aus sich heraus mhsam ist und systematische Erwgungen wegen der eingeschrnkten Perspektive allzu oft im Dunkel enden mssen, vermag der Blick ber den Tellerrand der eigenen Rechtsordnung den Betrachter in eine neue Perspektive zu erheben. Vom erhobenen Standpunkt der Rechtsvergleichung aus wird zur Gewissheit, was zunchst nur eine vage Vermutung war: Die Regelungen im deutschen Recht decken insgesamt nur einen Teil mglicher Anwendungsfelder fr Ttigkeitsverbote ab und lassen darber hinaus inhaltlich an manchen Stellen Vollstndigkeit vermissen. Whrend die kapitalgesellschaftsrechtlichen Bestellungshindernisse in Deutschland bislang nur die Glubiger im Blick haben, hat die Untersuchung gezeigt, dass de lege ferenda eine Erweiterung zugunsten des Gesellschafter- bzw. Anlegerschutzes geboten erscheint. In diesem Zusammenhang spricht zugleich manches fr eine Ausweitung des Betrachtungshorizontes ber den Bereich des Gesellschaftsrechtes hinaus bis zum Kapitalmarkt. Die Professionalitt der Marktteilnehmer, die hohe Informationsdichte und die institutionelle Durchdringung des Kapitalmarktes bieten viele Anhaltspunkte dafr, dass Ttigkeitsverbote in diesem Bereich ganz besonders wirksam dem Anlegerschutz und damit indirekt der Funktionstchtigkeit des Kapitalmarktes zuarbeiten knnen. Rechtsvergleichend steht hier vor allem das US-amerikanische Kapitalmarktrecht Pate. Zum Teil den Anlegerschutz berlagernd ruft auch der Gesellschafterschutz nach Beachtung. Wie die Untersuchung gezeigt hat, sprechen gute Grnde dafr, Ttigkeitsverbote dann zum Schutze der Gesellschafter in Erwgung zu ziehen, wenn deren Interessen nicht adquat wahrgenommen werden knnen. Das gilt nicht ausnahmslos fr den Kapitalmarkt, ist aber vor allem dort allzu oft mit Hnden zu greifen.