Inhaltsangabe:Einleitung: Die Mehrzahl der verlässlichen Vergleichsuntersuchungen zur internationalen Unternehmensteuerbelastung kommt zu dem Ergebnis, dass Deutschland im internationalen Vergleich bei Kapitalgesellschaften eine der höchsten nominellen und effektiven Steuerbelastungen aufweist. Seit geraumer Zeit ist ein internationaler Steuersatzsenkungswettbewerb zu beobachten, der dazu geführt hat, dass die durchschnittliche Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften innerhalb der EU von 1993 bis heute von 38% auf 24,2% gesunken ist. Auch Deutschland hat in diesem Zeitraum die Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften von 59,7% auf 38,65% gesenkt, weist aber dennoch die höchste nominelle Steuerbelastung auf, die dazu führt, dass Deutschland international nicht wettbewerbsfähig ist. Der Gesetzgeber verfolgt mit der Unternehmensteuerreform 2008 zwei Hauptziele. Zum einen soll der Wirtschaftsstandort Deutschland gestärkt und international wettbewerbsfähig gemacht werden. Zum anderen soll das nationale Steueraufkommen gesichert werden, so dass der Staat die nötigen Zukunftsinvestitionen tätigen kann, um die wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen aufrechtzuerhalten und zu verbessern. Beim weiterhin herrschenden Steuersatzsenkungswettbewerb muss immer berücksichtigt werden, dass Steuern bei Standort- und Investitionsentscheidungen nur ein Faktor unter mehreren sind. Staaten mit guten Standortbedingungen müssen weiterhin in der Lage sein, höhere Steuern zu erheben als Staaten mit schlechteren Standortbedingungen. Die Kritik am deutschen Steuersystem beschränkt sich allerdings nicht nur auf die Höhe der Steuerbelastung. Der Vorwurf lautet, dass das deutsche Steuersystem reformbedürftig sei, da es Wachstum und Beschäftigung hemme, zu kompliziert sei sowie das Leistungsfähigkeitsprinzip vielfältig und unsystematisch durchbreche. Vor diesem Hintergrund haben CDU, CSU und SPD bereits im Koalitionsvertrag vom 11.11.2005 folgende Ziele vereinbart, an denen sich die Unternehmensteuerreform ausrichten soll: Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und Europatauglichkeit, weitgehende Rechtsform- und Finanzierungsneutralität, Einschränkung von Gestaltungsmöglichkeiten, Verbesserung der Planungssicherheit für Unternehmen und öffentl. Haushalte sowie die nachhaltige Sicherung der deutschen Steuerbasis. Der Bundesrat hat am 06.07.2007 der vom Bundestag am 25.05.2007 verabschiedeten Unternehmensteuerreform zugestimmt. Neben den ab 2008 [...]



Autorentext
Dipl. Oec. Andreas Persch, Jahrgang 1984. Diplom Ökonom. Studium der Wirtschaftswissenschaften (Schwerpunkt Steuern und Controlling) an der Universität Kassel von 2004 bis 2007. 2006 bis 2007 wissenschaftliche Hilfskraft am Fachgebiet Marketing. Seit 09/2007 fachlicher Mitarbeiter im Bereich Global Transfer Pricing Services bei KPMG Frankfurt/Main.

Zusammenfassung
"e;Die Mehrzahl der verlasslichen Vergleichsuntersuchungen zur internationalen Unternehmensteuerbelastung kommt zu dem Ergebnis, dass Deutschland im internationalen Vergleich bei Kapitalgesellschaften eine der hochsten nominellen und effektiven Steuerbelastungen aufweist."e;Seit geraumer Zeit ist ein internationaler Steuersatzsenkungswettbewerb zu beobachten, der dazu gefhrt hat, dass die durchschnittliche Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften innerhalb der EU von 1993 bis heute von 38% auf 24,2% gesunken ist. Auch Deutschland hat in diesem Zeitraum die Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften von 59,7% auf 38,65% gesenkt, weist aber dennoch die hchste nominelle Steuerbelastung auf, die dazu fhrt, dass Deutschland international nicht wettbewerbsfhig ist. Der Gesetzgeber verfolgt mit der Unternehmensteuerreform 2008 zwei Hauptziele. Zum einen soll der Wirtschaftsstandort Deutschland gestrkt und international wettbewerbsfhig gemacht werden. Zum anderen soll das nationale Steueraufkommen gesichert werden, so dass der Staat die ntigen Zukunftsinvestitionen ttigen kann, um die wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen aufrechtzuerhalten und zu verbessern. Beim weiterhin herrschenden Steuersatzsenkungswettbewerb muss immer bercksichtigt werden, dass Steuern bei Standort- und Investitionsentscheidungen nur ein Faktor unter mehreren sind. Staaten mit guten Standortbedingungen mssen weiterhin in der Lage sein, hhere Steuern zu erheben als Staaten mit schlechteren Standortbedingungen. Die Kritik am deutschen Steuersystem beschrnkt sich allerdings nicht nur auf die Hhe der Steuerbelastung. Der Vorwurf lautet, dass das deutsche Steuersystem reformbedrftig sei, da es Wachstum und Beschftigung hemme, zu kompliziert sei sowie das Leistungsfhigkeitsprinzip vielfltig und unsystematisch durchbreche. Der Bundesrat hat am 06.07.2007 der vom Bundestag am 25.05.2007 verabschiedeten Unternehmensteuerreform zugestimmt. Neben den ab 2008 geltenden nderungen wurde auch die Einfhrung der Abgeltungssteuer zum 01.01.2009 beschlossen. Der Gesetzgeber erwartet, "e;dass der Investitionsstandort Deutschland attraktiver wird fr alle, die hier investieren wollen, fr alle, die hier in Deutschland Arbeitspltze schaffen wollen und fr alle, die ihre Wertschpfung in Deutschland versteuern und nicht ins Ausland verschiebe wollen."e;Das Ziel dieser Studie soll sein, die Gesetzesnderungen zu erlutern, kritisch zu analysieren und Verbesserungsvorschlge abzuleiten.
Titel
Unternehmensteuerreform 2008
Untertitel
Auswirkungen auf die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland
EAN
9783836606066
ISBN
978-3-8366-0606-6
Format
E-Book (pdf)
Hersteller
Herausgeber
Veröffentlichung
17.10.2007
Digitaler Kopierschutz
frei
Dateigrösse
0.37 MB
Anzahl Seiten
72
Jahr
2007
Untertitel
Deutsch