Axel Halfmeier studies how the phenomena of popular action and legal action taken by an association, both of which exist in German private law, can be classified dogmatically and how they must be dealt with in procedural law.
Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes stehen immer wieder im Mittelpunkt der prozeßrechtlichen Diskussion. Axel Halfmeier befaßt sich mit der Frage, wie die im deutschen Privatrecht vorhandenen Phänomene der Popularklage und der Verbandsklage dogmatisch einzuordnen sind und wie sie prozeßrechtlich behandelt werden müssen. Bei diesen Phänomenen handelt es sich um Klagebefugnisse, mit denen keine individuellen Vermögenspositionen durchgesetzt werden, sondern eine objektive Rechtskontrolle in privatrechtlichen Formen durchgeführt wird. Daher grenzt der Autor die Popular- und Verbandsklage deutlich von der Durchsetzung individueller Ansprüche - etwa in Form einer Sammelklage - ab. Zunächst behandelt er die schon im römischen Recht bekannte objektive Rechtskontrolle in Form der actio popularis . Anschließend werden die heute existierenden Popularklagen im Patent- und Markenrecht sowie die Verbandsklagen insbesondere des Verbraucherschutz- und Wettbewerbsrechts untersucht. Der Autor zeigt die gemeinsamen Strukturprobleme dieser Klageformen auf und führt sie einer neuartigen Lösung auf Basis des geltenden Rechts zu. Dabei geht es u. a. um die Klagebefugnis, um die Wirkung mehrfacher oder zeitlich aufeinanderfolgender Klagen sowie um die Dispositionsbefugnisse der Parteien in einem Popular- oder Verbandsklageprozeß. Außerdem werden rechtspolitische Vorschläge für eine einheitliche Regelung der objektiven Rechtskontrolle im Privatrecht gemacht.
Autorentext
Geboren 1967; Studium der Rechtswissenschaft in Hamburg und Ann Arbor (USA); 1999 Promotion; wiss. Assistent an der Universität Bremen; 2006 Habilitation.
Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes stehen immer wieder im Mittelpunkt der prozeßrechtlichen Diskussion. Axel Halfmeier befaßt sich mit der Frage, wie die im deutschen Privatrecht vorhandenen Phänomene der Popularklage und der Verbandsklage dogmatisch einzuordnen sind und wie sie prozeßrechtlich behandelt werden müssen. Bei diesen Phänomenen handelt es sich um Klagebefugnisse, mit denen keine individuellen Vermögenspositionen durchgesetzt werden, sondern eine objektive Rechtskontrolle in privatrechtlichen Formen durchgeführt wird. Daher grenzt der Autor die Popular- und Verbandsklage deutlich von der Durchsetzung individueller Ansprüche - etwa in Form einer Sammelklage - ab. Zunächst behandelt er die schon im römischen Recht bekannte objektive Rechtskontrolle in Form der actio popularis . Anschließend werden die heute existierenden Popularklagen im Patent- und Markenrecht sowie die Verbandsklagen insbesondere des Verbraucherschutz- und Wettbewerbsrechts untersucht. Der Autor zeigt die gemeinsamen Strukturprobleme dieser Klageformen auf und führt sie einer neuartigen Lösung auf Basis des geltenden Rechts zu. Dabei geht es u. a. um die Klagebefugnis, um die Wirkung mehrfacher oder zeitlich aufeinanderfolgender Klagen sowie um die Dispositionsbefugnisse der Parteien in einem Popular- oder Verbandsklageprozeß. Außerdem werden rechtspolitische Vorschläge für eine einheitliche Regelung der objektiven Rechtskontrolle im Privatrecht gemacht.
Autorentext
Geboren 1967; Studium der Rechtswissenschaft in Hamburg und Ann Arbor (USA); 1999 Promotion; wiss. Assistent an der Universität Bremen; 2006 Habilitation.
Titel
Popularklagen im Privatrecht
Untertitel
Zugleich ein Beitrag zur Theorie der Verbandsklage
Autor
EAN
9783161579509
Format
E-Book (pdf)
Hersteller
Digitaler Kopierschutz
Adobe-DRM
Dateigrösse
35.87 MB
Anzahl Seiten
438
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