Functions in state administrative processes are being taken over increasingly by private service providers. Barbara Remmert shows the significance of government personnel for the preservation of constitutional standards, delimits the narrow field of employment for private service providers in government administrative processes and outlines terms for contracts with private service providers who exercise official government functions.
Im Zusammenhang mit der Durchführung von staatlichen Verwaltungsverfahren werden zunehmend Aufgaben auf Private verlagert. Das kann zu einer neuen Verantwortungsverteilung zwischen Staat und Gesellschaft führen. Eine solche Umverteilung von Verantwortung findet aber dann nicht statt, wenn eine staatliche Verwaltungseinheit zur Wahrnehmung ihr zugewiesener Entscheidungszuständigkeiten staatliches Personal durch private Dienstleister ersetzt.
Barbara Remmert weist nach, daß der Einsatz von privaten Dienstleistern die Gefahr einer "faktischen Entstaatlichtung" von Verwaltungsverfahren beinhaltet. Sie resultiert daraus, daß sich beim Einsatz privater Dienstleister in staatlichen Verwaltungsverfahren die Wahrnehmung staatlicher Entscheidungszuständigkeiten in einem verselbständigten und von Regeln der Privatautonomie geleiteten Rahmen vollzieht. Verwaltungseinheiten haben ihnen zugewiesene Entscheidungen aufgrund der Untrennbarkeit von Entscheidungsverfahren und verfahrensabschließender Entscheidung aber vollständig selbst und nach Maßgabe der für sie geltenden Standards wahrzunehmen. Da das staatliche Personal wesentlicher Garant für die Einhaltung dieser Standards ist, kommt der Einsatz privater Dienstleister nur in Ausnahmefällen in Betracht.
Autorentext
Geboren 1964; 1994 Promotion; 2002 Habilitation; zur Zeit Privatdozentin an der FU Berlin.
Im Zusammenhang mit der Durchführung von staatlichen Verwaltungsverfahren werden zunehmend Aufgaben auf Private verlagert. Das kann zu einer neuen Verantwortungsverteilung zwischen Staat und Gesellschaft führen. Eine solche Umverteilung von Verantwortung findet aber dann nicht statt, wenn eine staatliche Verwaltungseinheit zur Wahrnehmung ihr zugewiesener Entscheidungszuständigkeiten staatliches Personal durch private Dienstleister ersetzt.
Barbara Remmert weist nach, daß der Einsatz von privaten Dienstleistern die Gefahr einer "faktischen Entstaatlichtung" von Verwaltungsverfahren beinhaltet. Sie resultiert daraus, daß sich beim Einsatz privater Dienstleister in staatlichen Verwaltungsverfahren die Wahrnehmung staatlicher Entscheidungszuständigkeiten in einem verselbständigten und von Regeln der Privatautonomie geleiteten Rahmen vollzieht. Verwaltungseinheiten haben ihnen zugewiesene Entscheidungen aufgrund der Untrennbarkeit von Entscheidungsverfahren und verfahrensabschließender Entscheidung aber vollständig selbst und nach Maßgabe der für sie geltenden Standards wahrzunehmen. Da das staatliche Personal wesentlicher Garant für die Einhaltung dieser Standards ist, kommt der Einsatz privater Dienstleister nur in Ausnahmefällen in Betracht.
Autorentext
Geboren 1964; 1994 Promotion; 2002 Habilitation; zur Zeit Privatdozentin an der FU Berlin.
Titel
Private Dienstleistungen in staatlichen Verwaltungsverfahren
Untertitel
Eine rechts- und verwaltungswissenschaftliche Untersuchung zur privaten Entscheidungsvorbereitung
Autor
EAN
9783161580437
Format
E-Book (pdf)
Hersteller
Digitaler Kopierschutz
Adobe-DRM
Dateigrösse
49.24 MB
Anzahl Seiten
646
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