Religionsgemeinschaften, kirchliche Wohlfahrtsverbnde sowie Einrichtungen unter kirchlicher Trgerschaft genieen – durchaus zum Unverstndnis der ffentlichkeit – weitreichende arbeitsrechtliche Privilegien in Hinblick auf den grundstzlich allgemeingltigen Gleichbehandlungsgrundsatz. Aus diesem Grund knnen beispielsweise kirchliche Wohlfahrtsverbnde wie die Caritas oder die Diakonie in Deutschland die Beschftigung in bestimmten Positionen auch von der Zugehrigkeit zu der ihrer Ansicht nach „richtigen“ Religionsgemeinschaft abhngig machen. Die eingerumten Privilegien werden teilweise sogar dergestalt interpretiert, dass Beschftigungsverhltnisse gekndigt werden, sobald insbesondere homosexuelle Beschftigte ihrer sexuellen Identitt ffentlich Ausdruck verleihen oder Geschiedene erneut standesamtlich heiraten. Diese Problematik beschrnkt sich jedoch nicht auf Deutschland. Sie stellt sich in ganz Europa, da ein Groteil der Mitgliedstaaten von der in der sog. Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie (RL 2000/78/EG) vorgesehenen Privilegierungsmglichkeit zugunsten von Religionsgemeinschaften und ihnen zugeordneten Einrichtungen Gebrauch gemacht hat. Ausfl uss dieser Privilegierung ist in Deutschland 9 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und in England Anhang 9 2 und 3 des Equality Act 2010. Inhalt und Reichweite dieser Normen sollen im Rahmen dieser Arbeit detailliert dargestellt und erlutert werden. Darber hinaus erfolgt eine Gegenberstellung der nationalen Normen sowie ein rechtswissenschaftlicher Vergleich insbesondere unter dem Gesichtspunkt der konkreten Auswirkungen auf die betroffenen Beschftigten.



Klappentext

Religionsgemeinschaften, kirchliche Wohlfahrtsverbände sowie Einrichtungen unter kirchlicher Trägerschaft genießen – durchaus zum Unverständnis der Öffentlichkeit – weitreichende arbeitsrechtliche Privilegien in Hinblick auf den grundsätzlich allgemeingültigen Gleichbehandlungsgrundsatz. Aus diesem Grund können beispielsweise kirchliche Wohlfahrtsverbände wie die Caritas oder die Diakonie in Deutschland die Beschäftigung in bestimmten Positionen auch von der Zugehörigkeit zu der ihrer Ansicht nach „richtigen“ Religionsgemeinschaft abhängig machen. Die eingeräumten Privilegien werden teilweise sogar dergestalt interpretiert, dass Beschäftigungsverhältnisse gekündigt werden, sobald insbesondere homosexuelle Beschäftigte ihrer sexuellen Identität öffentlich Ausdruck verleihen oder Geschiedene erneut standesamtlich heiraten. Diese Problematik beschränkt sich jedoch nicht auf Deutschland. Sie stellt sich in ganz Europa, da ein Großteil der Mitgliedstaaten von der in der sog. Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie (RL 2000/78/EG) vorgesehenen Privilegierungsmöglichkeit zugunsten von Religionsgemeinschaften und ihnen zugeordneten Einrichtungen Gebrauch gemacht hat. Ausfl uss dieser Privilegierung ist in Deutschland § 9 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und in England Anhang 9 § 2 und § 3 des Equality Act 2010. Inhalt und Reichweite dieser Normen sollen im Rahmen dieser Arbeit detailliert dargestellt und erläutert werden. Darüber hinaus erfolgt eine Gegenüberstellung der nationalen Normen sowie ein rechtswissenschaftlicher Vergleich insbesondere unter dem Gesichtspunkt der konkreten Auswirkungen auf die betroffenen Beschäftigten.

Titel
Arbeitsrechtliche Privilegien der Religionsgemeinschaften als Ausnahme vom allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz
Untertitel
Ein Rechtsvergleich zwischen dem deutschen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und dem englischen Equality Act 2010
EAN
9783736944831
ISBN
978-3-7369-4483-1
Format
E-Book (pdf)
Herausgeber
Genre
Veröffentlichung
23.12.2013
Digitaler Kopierschutz
Wasserzeichen
Dateigrösse
1.3 MB
Anzahl Seiten
252
Jahr
2013
Untertitel
Deutsch
Auflage
1. Auflage.