Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,5, Duale Hochschule Baden-Wrttemberg, Stuttgart, frher: Berufsakademie Stuttgart (FB BWL), Sprache: Deutsch, Abstract: Bereits im Jahre 1979 bezeichnete Moxter die immateriellen Anlagenwerte als ewige Sorgenkinder des Bilanzrechts.1 Diese Aussage hat bis heute Gltigkeit und gewinnt angesichts der zunehmenden Bedeutung immaterieller Vermgensgegenstnde mehr denn je an Aktualitt.2 Denn immaterielle Gter zeichnen sich durch besondere Unsicherheiten in bezug auf ihre Werthaltigkeit und ihren Nutzungsverlauf aus. Vielfltige Erscheinungsformen und die Entstehung immer neuer immaterieller Vermgensgegenstnde verstrken die Problematik und lassen eine abschlieende bilanzrechtliche Beurteilung nicht zu.3 Vor dem Hintergrund dieser Unsicherheit ist 248 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB) zu sehen. Durch das darin formulierte Aktivierungsverbot selbsterstellter immaterieller Vermgensgegenstnde, trgt der Gesetzgeber dem in den deutschen Rechnungslegungsvorschriften verankerten Vorsichtsprinzip Rechnung. Der Glubigerschutz erfhrt gegenber dem Aktionrschutz eine hhere Wertigkeit. [...] 1 Vgl. Moxter, A. (Immaterielle Anlagewerte im neuen Bilanzrecht, BB 1979, S. 1102 ff.) zit. nach: Niemann, U. (1999), S. 1 2 Vgl. Niemann, U. (1999), S. 1 3 Vgl. Glade, H.-J. (1991), S. 1