Legally standardized institutions dominate today's property law as well as the law of negotiable instruments (in particular bills of exchange and cheques) and the law of documents of title (e.g., bills of lading and warehouse receipts). Strict and reliable standardization is, on the other hand, almost absent in the law of securities. Insights from legal history and comparative law suggest, however, that a higher degree of standardization might be desirable regarding securities as well.

Sachen und die an ihnen bestehenden Rechte, aber auch Wertpapiere sind übertragbare Güter par excellence. Im Sachenrecht begegnen uns dabei heute weltweit mehr oder weniger streng standardisierte Typen bestimmter Rechte. Im Wertpapierrecht lässt sich bei den Wertpapieren des Kredit- und Zahlungsverkehrs sowie den Wertpapieren des Warenverkehrs eine ähnliche Entwicklung hin zu gesteigerter Typizität beobachten. Nicht in dieselbe Richtung verlief in den letzten Jahrzehnten demgegenüber die Entwicklung der Wertpapiere des Kapitalmarkts. Dieser Befund lässt sich dadurch erklären, dass die Wertpapiere des Kapitalmarkts versuchen, die positiven Wirkungen von Typizität mit alternativen Mechanismen zu erreichen. Allerdings scheint dies nur unzureichend zu gelingen, weshalb sich eine behutsame Steigerung von Typizität auch bei den Kapitalmarktpapieren empfiehlt.

Autorentext
ist Professor für Bürgerliches Recht und Prozessrecht an der Universität Heidelberg.
Titel
Typizität als Strukturprinzip des Privatrechts
Untertitel
Ein Beitrag zur Standardisierung übertragbarer Güter
EAN
9783161520976
ISBN
978-3-16-152097-6
Format
E-Book (pdf)
Hersteller
Herausgeber
Veröffentlichung
01.03.2013
Digitaler Kopierschutz
Adobe-DRM
Jahr
2013
Untertitel
Deutsch
Lesemotiv