The religious situation in Germany is changing. This requires a modernization of the law pertaining to the general principles governing fundamental rights in Germany, a modernization which takes the specific characteristics of religion into consideration. For this reason, Claus Dieter Classen proposes a more restrictive interpretation of the individual's religious freedom and of the freedom of religious communities and also suggests a new definition of the term 'religious community'.
Die religiöse Landschaft in Deutschland ist im Wandel begriffen. Claus Dieter Classen stellt die These auf, daß die erforderlichen Anpassungen im Verständnis von Religionsfreiheit und Staatskirchenrecht einen stärkeren Abgleich mit der allgemeinen Grundrechtsordnung gebieten. Ziel ist nicht eine Anpassung des Staatskirchenrechts an das allgemeine Vereinsrecht, sondern eine klare Herausarbeitung der Spezifizität von Religion: Im Unterschied zu den Schutzgütern anderer Grundrechte erfaßt Religion ihrem Anspruch nach das gesamte Leben, nicht nur bestimmte Verhaltensweisen; zudem kann sie (in Abgrenzung zum Gewissen) letztlich nur als gruppenbezogenes Phänomen begriffen werden.
Der Autor konturiert zunächst (in Anlehnung an die EMRK) die individuelle Religionsfreiheit schärfer. Im Organisationsrecht wird der begrenzten Verfaßtheit nicht abendländisch geprägter Religionsgemeinschaften Rechnung getragen. Sachlich verlangt das religionsgemeinschaftliche Selbstbestimmungsrecht nur solche Freiräume, die durch die Besonderheiten des religiösen Auftrages bestimmt sind. Insgesamt ermöglicht der in dem Buch entwickelte Ansatz auch eine bessere Verarbeitung europarechtlicher Anpassungsprozesse.
Autorentext
Geboren 1960; Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg, Aix-en-Provence und Tübingen; 1987 Promotion; 1993 Habilitation; Professor für öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht an der Universität Greifswald.
Die religiöse Landschaft in Deutschland ist im Wandel begriffen. Claus Dieter Classen stellt die These auf, daß die erforderlichen Anpassungen im Verständnis von Religionsfreiheit und Staatskirchenrecht einen stärkeren Abgleich mit der allgemeinen Grundrechtsordnung gebieten. Ziel ist nicht eine Anpassung des Staatskirchenrechts an das allgemeine Vereinsrecht, sondern eine klare Herausarbeitung der Spezifizität von Religion: Im Unterschied zu den Schutzgütern anderer Grundrechte erfaßt Religion ihrem Anspruch nach das gesamte Leben, nicht nur bestimmte Verhaltensweisen; zudem kann sie (in Abgrenzung zum Gewissen) letztlich nur als gruppenbezogenes Phänomen begriffen werden.
Der Autor konturiert zunächst (in Anlehnung an die EMRK) die individuelle Religionsfreiheit schärfer. Im Organisationsrecht wird der begrenzten Verfaßtheit nicht abendländisch geprägter Religionsgemeinschaften Rechnung getragen. Sachlich verlangt das religionsgemeinschaftliche Selbstbestimmungsrecht nur solche Freiräume, die durch die Besonderheiten des religiösen Auftrages bestimmt sind. Insgesamt ermöglicht der in dem Buch entwickelte Ansatz auch eine bessere Verarbeitung europarechtlicher Anpassungsprozesse.
Autorentext
Geboren 1960; Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg, Aix-en-Provence und Tübingen; 1987 Promotion; 1993 Habilitation; Professor für öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht an der Universität Greifswald.
Titel
Religionsfreiheit und Staatskirchenrecht in der Grundrechtsordnung
Untertitel
Zur besonderen Bedeutung der religionsverfassungsrechtlichen Garantien im Lichte der allgemeinen Grundrechtsdogmatik
Autor
EAN
9783161580192
Format
E-Book (pdf)
Hersteller
Genre
Digitaler Kopierschutz
Adobe-DRM
Dateigrösse
15.36 MB
Anzahl Seiten
206
Lesemotiv
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