Forschungsarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: sehr gut, Aarhus School of Business (Institut für Rechtsinformatik), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Einführung des des 41. Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität 41. StrÄndG) - insb. des § 202c StGB ist in den Medien und von betroffenen Fachkreisen scharf kritisiert worden; auch die IT-Sicherheit werde kriminalisiert und auch nach allgemeiner Anschauung gutartige Anwender von Hackertools seien "von der Gnade des Richters" abhängig. Für die Unternehmen und Mitarbeiter im Bereich der IT-Sicherheit ist die Frage, ob ihr Tun strafbar ist, existenziell. Dies gilt aber nicht weniger für die Kunden, denn professionelle IT-Sicherheitschecks und Audits sind wichtige Bestandteile des betrieblichen Informationsschutzes und nicht zuletzt des unternehmerischen Risikomanagements, das spätestens seit Einführung des § 91 Abs. 2 AktG durch das KonTraG für Aktiengesellschaften auch rechtlich geboten ist. Diese Untersuchung soll die rechtsdogmatischen Aspekte der neuen und der geänderten Vorschriften - im Kontext mit den unveränderten Normen - klären und daraus Hinweise für den praktischen Umgang für die betroffenen Fachkreise, also insbesondere IT-Sicherheitsunternehmen und deren Mitarbeiter, geben. Die Autoren zeigen im Detail die Strafbarkeitsrisiken einer Vielzahl typischer Vorgänge und Prozesse im Bereich der IT-Sicherheit und geben so auf Grundlage der rechtsdogmatischen Erörterungen konkrete Hinweise für die Praxis.

Titel
IT-Sicherheit im Lichte des Strafrechts
Untertitel
Unter besonderer Bercksichtigung des 41. Strafrechtsnderungsgesetzes zur Bekmpfung der Computerkriminalitt (Stand 2007)
EAN
9783638858861
ISBN
978-3-638-85886-1
Format
E-Book (epub)
Hersteller
Herausgeber
Veröffentlichung
09.11.2007
Digitaler Kopierschutz
frei
Dateigrösse
1.81 MB
Anzahl Seiten
71
Jahr
2007
Untertitel
Deutsch