In the case of traffic accidents and other incidents which cause damage, the injured party often shares responsibility for the damage. However up to now it has not been quite clear what the dogmatic basis for dealing with this problem is. Dirk Looschelders deals with contributory negligence of the injured party on the basis of comparative law. In general, negligence pertains to illegal conduct; however it is not illegal to contribute to damage to oneself. On the basis of his own dogmatic deliberations, the author examines the factual prerequisites for contributory negligence of the injured party in accordance with § 254 of the BGB (Civil Code). He concludes his book with a detailed discussion of the general principles for allocating the damage to the party that caused the damage and the injured party.

Bei Verkehrsunfällen und anderen schädigenden Ereignissen ist der Geschädigte sehr oft für den Schaden mitverantwortlich. Bei der praktischen Rechtsanwendung hat die Mitverantwortlichkeit des Geschädigten eine immense Bedeutung. Jedoch sind die dogmatischen Grundlagen für die Behandlung dieser Problematik bislang weitgehend ungeklärt.
Dirk Looschelders behandelt die Mitverantwortlichkeit des Geschädigten auf breiter rechtsvergleichender Grundlage. Dabei wird deutlich, daß in allen untersuchten Rechtsordnungen die dogmatische Erfassung der Kategorie 'Verschulden' auf Seiten des Geschädigten besondere Schwierigkeiten bereitet. 'Verschulden' ist im allgemeinen auf rechtswidriges Verhalten bezogen; die Mitverursachung des eigenen Schadens ist hingegen nicht rechtswidrig. Zur Lösung dieses Problems bezieht Dirk Looschelders das Verschulden des Geschädigten auf die Verletzung von Verhaltensnormen, die die Mitverursachung des eigenen Schadens lediglich hypothetisch gebieten. Er knüpft dabei an die von Kant entwickelte Unterscheidung zwischen kategorischen und hypothetischen moralischen Forderungen an. Auf der Grundlage dieser dogmatischen Erwägungen werden die tatbestandlichen Voraussetzungen der Mitverantwortlichkeit des Geschädigten nach § 254 BGB untersucht. Die für den Schädiger maßgeblichen Zurechnungskriterien müssen auf den Geschädigten entsprechend angewandt werden. Abschließend erörtert Dirk Looschelders die Grundsätze für die Verteilung des Schadens zwischen Schädiger und Geschädigtem.

Autorentext
Geboren 1960; 1982-87 Studium der Rechtswissenschaft in Mannheim; 1990 zweite jurist. Staatsprüfung; 1990-98 wiss. Assistent an der Universität Mannheim; 1995 Promotion; 1998 Habilitation; seit 1998 Privatdozent für Bürgerliches Recht, Privatversicherungsrecht, Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung und Rechtstheorie an der Universität Mannheim.
Titel
Die Mitverantwortlichkeit des Geschädigten im Privatrecht
EAN
9783161579059
Format
E-Book (pdf)
Hersteller
Digitaler Kopierschutz
Adobe-DRM
Dateigrösse
63.93 MB
Anzahl Seiten
723
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