Cooperative forms of governmental, in particular administrative, decision-making have acquired a prominent role in German administrative law. This holds true not only for informal cooperative ventures but also for legally binding agreements. Elke Gurlit analyzes the legal framework that governs public contracts and focuses on administrative contracts. In German constitutional law, statutory authority for administrative action lies at the core of the debate. Elke Gurlit develops a scheme of administrative regularity in administrative contracting with citizens. The study encompasses a comparative analysis of the Contract Clause in the U.S. Constitution, which contains a systematic connection of contracts and legislation.
Der Verwaltungsvertrag ist eine rechtlich verfaßte Variante im Set der kooperativen Handlungsformen von Staat und Verwaltung. Das rechtliche Regime, das diese Verträge leitet, wurde indessen gesetzlich nur rudimentär geregelt. Die Dogmatik des Verwaltungsvertrages weist erhebliche Rückstände nicht nur zum Verwaltungsakt, sondern auch zum zivilrechtlichen Vertragsrecht auf.
Elke Gurlit zeigt, wie das Gesetz auf den Verwaltungsvertrag einwirkt. In seinen Ausprägungen vom Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes stellt zum einen das Gesetzmäßigkeitsprinzip besondere Anforderungen an den Verwaltungsvertrag. Die staatliche Normsetzungsautorität setzt aber auch der Verknüpfung von Vertrag und Gesetzgebung durch sogenannte Normsetzungsverträge verfassungsrechtliche Grenzen.
Elke Gurlit legt ein phasenspezifisches Vertragsmodell zugrunde, in dem Abschluß, Zustandekommen, Wirksamkeit und Bestandskraft von Verwaltungsverträgen an den Anforderungen staatlicher Normsetzungsautorität gemessen werden. Sie stellt dabei zum einen die Hypothese auf, daß die Rechtsnatur von Verwaltungsverträgen nicht den Mittelpunkt einer Dogmatik bilden kann. Zum anderen geht sie davon aus, daß sich vor allem aus den bereichsspezifischen Konkretisierungen des Verwaltungsvertragsrechts Anhaltspunkte für schrittweise Verallgemeinerungen finden lassen. Zu diesen zählen seit geraumer Zeit auch die Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts, die in eine Verwaltungsvertragsdogmatik eingebaut werden müssen. Schließlich berücksichtigt die Autorin rechtsvergleichend das U.S.-amerikanische Verfassungsrecht, das mit der Contract Clause Vertrag und Gesetzgebung systematisch aufeinander bezieht.
Autorentext
Geboren 1959; 1978-85 Studium der Rechtswissenschaft in Bremen; 1988 Promotion; 1987-90 Wiss. Mitarbeiterin am Zentrum für Europäische Rechtspolitik der Universität Bremen; 1990-92 Wiss. Mitarbeiterin an der Freien Universität Berlin; 1992-98 Wiss. Assistentin an der Freien Universität Berlin; 2000 Habilitation; z. Zt. Privatdozentin für Öffentliches Recht, Rechtsvergleichung und Europarecht an der Freien Universität Berlin.
Der Verwaltungsvertrag ist eine rechtlich verfaßte Variante im Set der kooperativen Handlungsformen von Staat und Verwaltung. Das rechtliche Regime, das diese Verträge leitet, wurde indessen gesetzlich nur rudimentär geregelt. Die Dogmatik des Verwaltungsvertrages weist erhebliche Rückstände nicht nur zum Verwaltungsakt, sondern auch zum zivilrechtlichen Vertragsrecht auf.
Elke Gurlit zeigt, wie das Gesetz auf den Verwaltungsvertrag einwirkt. In seinen Ausprägungen vom Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes stellt zum einen das Gesetzmäßigkeitsprinzip besondere Anforderungen an den Verwaltungsvertrag. Die staatliche Normsetzungsautorität setzt aber auch der Verknüpfung von Vertrag und Gesetzgebung durch sogenannte Normsetzungsverträge verfassungsrechtliche Grenzen.
Elke Gurlit legt ein phasenspezifisches Vertragsmodell zugrunde, in dem Abschluß, Zustandekommen, Wirksamkeit und Bestandskraft von Verwaltungsverträgen an den Anforderungen staatlicher Normsetzungsautorität gemessen werden. Sie stellt dabei zum einen die Hypothese auf, daß die Rechtsnatur von Verwaltungsverträgen nicht den Mittelpunkt einer Dogmatik bilden kann. Zum anderen geht sie davon aus, daß sich vor allem aus den bereichsspezifischen Konkretisierungen des Verwaltungsvertragsrechts Anhaltspunkte für schrittweise Verallgemeinerungen finden lassen. Zu diesen zählen seit geraumer Zeit auch die Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts, die in eine Verwaltungsvertragsdogmatik eingebaut werden müssen. Schließlich berücksichtigt die Autorin rechtsvergleichend das U.S.-amerikanische Verfassungsrecht, das mit der Contract Clause Vertrag und Gesetzgebung systematisch aufeinander bezieht.
Autorentext
Geboren 1959; 1978-85 Studium der Rechtswissenschaft in Bremen; 1988 Promotion; 1987-90 Wiss. Mitarbeiterin am Zentrum für Europäische Rechtspolitik der Universität Bremen; 1990-92 Wiss. Mitarbeiterin an der Freien Universität Berlin; 1992-98 Wiss. Assistentin an der Freien Universität Berlin; 2000 Habilitation; z. Zt. Privatdozentin für Öffentliches Recht, Rechtsvergleichung und Europarecht an der Freien Universität Berlin.
Titel
Verwaltungsvertrag und Gesetz
Untertitel
Eine vergleichende Untersuchung zum Verhältnis von vertraglicher Bindung und staatlicher Normsetzungsautorität
Autor
EAN
9783161580826
Format
E-Book (pdf)
Hersteller
Veröffentlichung
01.05.2020
Digitaler Kopierschutz
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