Wirkungskontrolle in sozialen Professionen lässt sich keineswegs auf die Klärung von technisch-organisatorischen Fragen reduzieren. Leistungserbringer sind vor allem gegenüber den Leistungsberechtigten, aber auch den Leistungs- und Rehabilitationsträgern verpflichtet, die Qualität, also die "gute Wirkung" zu sichern und nachzuweisen. Diese Qualitätskontrolle erfordert jedoch nicht nur eine grundsätzliche Klärung, worin die "gute Wirkung" besteht, sondern wirft auch die Fragen auf, wer diese Qualität der Leistungserbringung definiert, wie sich "gute Wirkung" messen und wodurch sie sich steuern lässt. Dabei besteht die Gefahr einer bewussten oder unbewussten Orientierung an bestimmten Leitbildern eines gelingenden Lebens, die den Leistungsberechtigten aufoktroyiert werden.

Autorentext

Prof. Dr. Johannes Eurich ist Direktor des Diakoniewissenschaftlichen Instituts der Universität Heidelberg. Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl lehrt Theologische Ethik an der Katholischen Hochschule für Sozialwesen, Berlin.



Zusammenfassung
Wirkungskontrolle in sozialen Professionen lasst sich keineswegs auf die Klarung von technisch-organisatorischen Fragen reduzieren. Leistungserbringer sind vor allem gegenuber den Leistungsberechtigten, aber auch den Leistungs- und Rehabilitationstragern verpflichtet, die Qualitat, also die "e;gute Wirkung"e; zu sichern und nachzuweisen. Diese Qualitatskontrolle erfordert jedoch nicht nur eine grundsatzliche Klarung, worin die "e;gute Wirkung"e; besteht, sondern wirft auch die Fragen auf, wer diese Qualitat der Leistungserbringung definiert, wie sich "e;gute Wirkung"e; messen und wodurch sie sich steuern lasst. Dabei besteht die Gefahr einer bewussten oder unbewussten Orientierung an bestimmten Leitbildern eines gelingenden Lebens, die den Leistungsberechtigten aufoktroyiert werden.