Up to 40 percent of the benefits in the individual social security branches in Germany are presumably not financed with contributions made by those who pay for the social security. In this work, Hermann Butzer questions if and to what extent the lawmaker is bound by the constitution when deciding on how to finance social benefits.
Als Fremdlasten werden die Leistungen der Sozialversicherungsträger bezeichnet, deren Finanzierung zwar aus Sozialversicherungsbeiträgen erfolgt, aber eigentlich in anderer Weise finanziert werden müßte. Korrekterweise sollten sie entweder aus Steuermitteln erbracht werden, soweit sie nicht nur im Interesse der Sozialversicherten, sondern im Interesse aller Staatsbürger und der gesamten Gesellschaft sind; oder sie sollten aus finanziellen Mitteln des einzelnen Bürgers erfolgen, sofern man sie dem Selbstverantwortungsbereich des Individuums und nicht einer Kollektivverantwortlichkeit zuordnen kann.
Je nach dem gewählten Abgrenzungsmaßstab wird für bis zu 40 Prozent des Leistungsvolumens der einzelnen Sozialversicherungszweige angenommen, daß es sich in Wahrheit um Fremdlasten handelt. Dennoch hat die seit längerem geäußerte finanz-, ordnungs- und verteilungspolitische Kritik an dieser Falschfinanzierung sozialer Leistungen beim Gesetzgeber kein Gehör gefunden.
Hermann Butzer wählt einen neuartigen, versicherungszweigübergreifenden und zudem rein verfassungsrechtlichen Untersuchungsansatz. Ist der Gesetzgeber bei seiner Entscheidung über Steuerfinanzierung, Beitragsfinanzierung oder Individualfinanzierung einer sozialen Leistung an verfassungsrechtliche Vorgaben gebunden? Falls ja, in welchem Umfang? Hermann Butzer erarbeitet Maßstäbe für eine Unterscheidung von Eigenlasten und Fremdlasten der Sozialversicherungsträger. Dies führt zu einer Analyse der kompetenz- und grundrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes für die Sozialversicherungsgesetzgebung. Damit leistet Hermann Butzer neben der rechtsdogmatischen Konturierung des Problems der Fremdlasten einen Beitrag zu einer stärkeren Dogmatisierung des Sozialversicherungsrechts.
Autorentext
Geboren 1961; 1981-87 Studium der Rechtswissenschaften in Passau, Bonn und München; 1991 Promotion; 1992 zweites jur. Staatsexamen; seit 1993 Wiss. Assistent; 1996-98 Habilitandenstipendium der DFG; 2000 Habilitation; derzeit Privatdozent an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum.
Als Fremdlasten werden die Leistungen der Sozialversicherungsträger bezeichnet, deren Finanzierung zwar aus Sozialversicherungsbeiträgen erfolgt, aber eigentlich in anderer Weise finanziert werden müßte. Korrekterweise sollten sie entweder aus Steuermitteln erbracht werden, soweit sie nicht nur im Interesse der Sozialversicherten, sondern im Interesse aller Staatsbürger und der gesamten Gesellschaft sind; oder sie sollten aus finanziellen Mitteln des einzelnen Bürgers erfolgen, sofern man sie dem Selbstverantwortungsbereich des Individuums und nicht einer Kollektivverantwortlichkeit zuordnen kann.
Je nach dem gewählten Abgrenzungsmaßstab wird für bis zu 40 Prozent des Leistungsvolumens der einzelnen Sozialversicherungszweige angenommen, daß es sich in Wahrheit um Fremdlasten handelt. Dennoch hat die seit längerem geäußerte finanz-, ordnungs- und verteilungspolitische Kritik an dieser Falschfinanzierung sozialer Leistungen beim Gesetzgeber kein Gehör gefunden.
Hermann Butzer wählt einen neuartigen, versicherungszweigübergreifenden und zudem rein verfassungsrechtlichen Untersuchungsansatz. Ist der Gesetzgeber bei seiner Entscheidung über Steuerfinanzierung, Beitragsfinanzierung oder Individualfinanzierung einer sozialen Leistung an verfassungsrechtliche Vorgaben gebunden? Falls ja, in welchem Umfang? Hermann Butzer erarbeitet Maßstäbe für eine Unterscheidung von Eigenlasten und Fremdlasten der Sozialversicherungsträger. Dies führt zu einer Analyse der kompetenz- und grundrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes für die Sozialversicherungsgesetzgebung. Damit leistet Hermann Butzer neben der rechtsdogmatischen Konturierung des Problems der Fremdlasten einen Beitrag zu einer stärkeren Dogmatisierung des Sozialversicherungsrechts.
Autorentext
Geboren 1961; 1981-87 Studium der Rechtswissenschaften in Passau, Bonn und München; 1991 Promotion; 1992 zweites jur. Staatsexamen; seit 1993 Wiss. Assistent; 1996-98 Habilitandenstipendium der DFG; 2000 Habilitation; derzeit Privatdozent an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum.
Titel
Fremdlasten in der Sozialversicherung
Untertitel
Zugleich ein Beitrag zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Sozialversicherung
Autor
EAN
9783161579721
Format
E-Book (pdf)
Hersteller
Veröffentlichung
01.05.2020
Digitaler Kopierschutz
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