Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 14 Punkte (gut), Georg-August-Universitt Gttingen (Juristische Fakultt), Veranstaltung: Vorlesung zur Verfassungsgeschichte der Neuzeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Um die Parlamentarisierung in Deutschland untersuchen zu knnen, muss zunchst festgestellt werden, welche Wesensmerkmale ein Parlament auszeichnen. Das Ergebnis wird mit den Parlamenten von 1948 bis 1919 verglichen, um so zu berprfen, in wieweit die Parlamentarisierung in diesem Sinne fortgeschritten ist. Das Parlament ist ursprngliches Symbol der Macht des liberalen Brgertums und daher auch in allen Staaten westlicher Gesellschaftsordnungen zu finden1. Sein Wesen lsst sich in fnf Gruppen aufzweigen: a) Volksvertretung Um seiner Urfunktion gerecht zu werden, tritt das Parlament zusammen, um die Interessen des Volkes zu vertreten2. Das Volk als solches kann nmlich nirgends anwesend, geschweige denn handlungsfhig sein, daher kommt dem Parlament die Funktion zu das Volk zu verkrpern. Die Existenz eines volksvertretenden Parlaments ist in Staatsformen mit demokratischen Elementen unabdingbar. Die Vertreter des Volkes sind sogenannte Abgeordnete, die in ihrer Masse das Parlament bilden. b) Legitimation durch Wahlen Das Parlament wird (meistens) direkt vom Volk gewhlt und erhlt dadurch zumindest formell eine auerordentliche demokratische Legitimation3. Eine Abwandlung vom einfachen direkt gewhlten Parlament stellt das sogenannte Zweikammersystem dar. Hier besteht das Parlament aus zwei kollegialen Organen, den Kammern. Eine dieser beiden Kammern wir unmittelbar vom Volk gewhlt. Bei ihr liegt meist das Schwergewicht der legislativen Ttigkeit. Zusammensetzung und Befugnisse der anderen Kammer knnen sehr unterschiedlich sein; Sie kann Ausdruck entweder des feudalen oder des fderalen oder des berufs- und besitzstndischen Prinzips sein: In der Bundesrepublik Deutschland beispielsweise ist die zweite Kammer die Lndervertretung, sie kann aber auch eine berufsstndische Vertretung sein, wie das Beispiel des bayerischen Senats zeigt4. [...] 1 Ermacora, Grundriss der allgemeinen Staatslehre, Seite 111 2 Degenhart, Staatsrecht I, 1 Rdn. 65 3 Herzog, allgemeine Staatslehre, Seite 247 4 Bleckmann, Staatsrecht I, 3 Rdn. 56; Brinkmann, Verfassungslehre, Seite 284

Titel
Von Frankfurt bis Weimar: Parlamentarisierung in Deutschland von 1848 bis 1919
EAN
9783638209311
ISBN
978-3-638-20931-1
Format
E-Book (pdf)
Hersteller
Herausgeber
Veröffentlichung
04.08.2003
Digitaler Kopierschutz
frei
Dateigrösse
0.44 MB
Anzahl Seiten
27
Jahr
2003
Untertitel
Deutsch
Auflage
1