"Informationsverwaltungsrecht" bezeichnet weder ein neues Teilgebiet des Besonderen Verwaltungsrechts noch eine spezifische Umakzentuierung des Allgemeinen Verwaltungsrechts. Angesprochen ist damit vielmehr das Verwaltungsrecht unter den Bedingungen der modernen, globalisierten Wissensgesellschaft. Das Informationsverwaltungsrecht ist in diesem Sinne ein Recht, das sich reflexiv auf die wechselweise Beeinflussung seiner normativen und seiner kognitiven Dimension einstellt und es unternimmt, diesen Vorgang aktiv zu gestalten: als die rechtliche Anleitung einer angemessenen Informationsverarbeitung der Administrative, die zugleich zur rechtsinternen Wissenskonstruktion beiträgt und damit als prozedurales Gesamtarrangement eine neue Form von Entscheidungsfindung qua Rechtsanwendung ermöglicht. Ino Augsberg skizziert die wesentlichen theoretischen und dogmatischen Konsequenzen, die aus dieser Ausgangslage folgen.
Autorentext
ist Inhaber des Lehrstuhls für Rechtsphilosophie und Öffentliches Recht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.
Klappentext
'Informationsverwaltungsrecht' bezeichnet weder ein neues Teilgebiet des Besonderen Verwaltungsrechts noch eine spezifische Umakzentuierung des Allgemeinen Verwaltungsrechts. Angesprochen ist damit vielmehr das Verwaltungsrecht unter den Bedingungen der modernen, globalisierten Wissensgesellschaft. Das Informationsverwaltungsrecht ist in diesem Sinne ein Recht, das sich reflexiv auf die wechselweise Beeinflussung seiner normativen und seiner kognitiven Dimension einstellt und es unternimmt, diesen Vorgang aktiv zu gestalten: als die rechtliche Anleitung einer angemessenen Informationsverarbeitung der Administrative, die zugleich zur rechtsinternen Wissenskonstruktion beiträgt und damit als prozedurales Gesamtarrangement eine neue Form von Entscheidungsfindung qua Rechtsanwendung ermöglicht. Ino Augsberg skizziert die wesentlichen theoretischen und dogmatischen Konsequenzen, die aus dieser Ausgangslage folgen.