The legitimation and limitations of inchoate offenses are virulent issues in current criminal law doctrine and criminal policy. The declared aim of increasing security by intervening as quickly as possible with preventive measures thereby finds itself at odds with a constitutional criminal law.
Die Legitimation und die Grenzen von Vorbereitungstatbeständen sind virulente Gegenstände aktueller Strafrechtsdogmatik und Kriminalpolitik. Die Thematik hat in den letzten Jahrzehnten erheblich an Bedeutung gewonnen. Der Gesetzgeber greift immer häufiger zum Mittel des Strafrechts, um möglichst frühzeitig als gefährlich beurteilte Geschehensabläufe zu unterbinden. Erklärtes Ziel ist die Erhöhung der Sicherheit. Die Nutzung des Strafrechts, das aus rechtsstaatlichen Gründen grundsätzlich nur restriktiv eingesetzt werden darf, wirft als unmittelbares Präventionsmittel jedoch dogmatische und verfassungsrechtliche Bedenken auf.
Mit welcher Legitimation und unter welchen Voraussetzungen darf das Strafrecht als "schärfstes Schwert" des Staates eingesetzt werden, um gegen Handlungen vorzugehen, die als solche (noch) keine Rechtsgüter schädigen, sondern sich im Vorfeld einer Schädigung bewegen? Jens Puschke beantwortet diese Frage unter Rückgriff auf strafrechtsdogmatische, rechtstheoretische und verfassungsrechtliche Prämissen.
Autorentext
Geboren 1975; Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin; 2001 Erste juristische Staatsprüfung; Studium der Rechtswissenschaften, University of Sheffield und King's College - University of London (Master of Laws); Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug an der Freien Universität Berlin; 2005 Promotion; 2007 Zweite juristische Staatsprüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter, akademischer Rat und Habilitand am Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg; Vertretungsprofessuren in Freiburg und Marburg.
Die Legitimation und die Grenzen von Vorbereitungstatbeständen sind virulente Gegenstände aktueller Strafrechtsdogmatik und Kriminalpolitik. Die Thematik hat in den letzten Jahrzehnten erheblich an Bedeutung gewonnen. Der Gesetzgeber greift immer häufiger zum Mittel des Strafrechts, um möglichst frühzeitig als gefährlich beurteilte Geschehensabläufe zu unterbinden. Erklärtes Ziel ist die Erhöhung der Sicherheit. Die Nutzung des Strafrechts, das aus rechtsstaatlichen Gründen grundsätzlich nur restriktiv eingesetzt werden darf, wirft als unmittelbares Präventionsmittel jedoch dogmatische und verfassungsrechtliche Bedenken auf.
Mit welcher Legitimation und unter welchen Voraussetzungen darf das Strafrecht als "schärfstes Schwert" des Staates eingesetzt werden, um gegen Handlungen vorzugehen, die als solche (noch) keine Rechtsgüter schädigen, sondern sich im Vorfeld einer Schädigung bewegen? Jens Puschke beantwortet diese Frage unter Rückgriff auf strafrechtsdogmatische, rechtstheoretische und verfassungsrechtliche Prämissen.
Autorentext
Geboren 1975; Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin; 2001 Erste juristische Staatsprüfung; Studium der Rechtswissenschaften, University of Sheffield und King's College - University of London (Master of Laws); Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug an der Freien Universität Berlin; 2005 Promotion; 2007 Zweite juristische Staatsprüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter, akademischer Rat und Habilitand am Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg; Vertretungsprofessuren in Freiburg und Marburg.
Titel
Legitimation, Grenzen und Dogmatik von Vorbereitungstatbeständen
Autor
EAN
9783161547119
ISBN
978-3-16-154711-9
Format
E-Book (pdf)
Hersteller
Herausgeber
Veröffentlichung
01.09.2017
Digitaler Kopierschutz
Adobe-DRM
Jahr
2017
Untertitel
Deutsch
Lesemotiv
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