Warenlieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerpflichtige Massengeschäfte, die mithilfe von SAP ERP abgebildet werden. Dabei kommt der richtigen Auslegung der Gesetzeslage und passenden Konfiguration in SAP besondere Bedeutung zu. Mit diesem Buch lernen Sie die Systematik der Umsatzsteuer anhand von Fallbeispielen des internationalen Warenverkehrs und auf Basis gesetzmäßiger Rahmenbedingungen kennen. Das Autorenteam verknüpft die rechtlichen Sachverhalte mit den grundlegenden Einstellungen im SAP FI/SD (Steuerkennzeichen, Steuerschema, Konditionssätze, Zugriffsfolgen) und dokumentiert die entscheidenden Stellen mit Screenshots und Konfigurationspfaden. Berücksichtigung findet auch das Meldewesen mit den bekannten Prozessen der Umsatzsteuervoranmeldung und der Zusammenfassenden Meldung (ZM). - Rechtliche Rahmenbedingungen und Systematik der Umsatzsteuer - Meldewesen, Buchungen und Customizing in SAP ERP - Handhabung grenzüberschreitender Warenlieferungen - Umsatzsteuertheorie, kombiniert mit SAP-Einstellungen
Leseprobe
2 Systematik der Umsatzsteuer
In diesem Kapitel befassen wir uns eingangs mit der Geschichte der Umsatzsteuer und erläutern Ihnen nachfolgend deren Funktionsweise. Insbesondere werden das Besteuerungssystem, der Besteuerungsgegenstand sowie das Besteuerungsverfahren dargestellt.
2.1 Die Entwicklung zur Allphasen-Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug
Bereits im Mittelalter war die Umsatzsteuer als allgemeine Verbrauchssteuer in Europa weit verbreitet, wurde zwischenzeitlich aber durch andere Besteuerungsformen verdrängt. In Deutschland erstmals 1862 eingeführt, hat sich die Umsatzsteuer durch diverse Reformen und Gesetzesänderungen seit dieser Zeit stetig weiterentwickelt.
Eine der bedeutenderen Änderungen stellte im Jahr 1918 die Einführung einer Reichssteuer in Form der Allphasen-Bruttoumsatzsteuer dar. In dieser Ausgestaltung wurde die Umsatzsteuer noch auf jeder Handelsstufe erhoben und war damit auch im zwischenunternehmerischen Bereich nicht wettbewerbsneutral. Als Antwort auf die Finanznot im Nachgang des ersten Weltkriegs entwickelte sich die Umsatzsteuer zu einer der wichtigsten Einnahmequellen des Staates, was sie bis heute geblieben ist. Mit der Entscheidung, die Umsatzsteuer zur Mitfinanzierung der entstehenden Europäischen Gemeinschaften einzusetzen, kam es europaweit zum endgültigen Systemwechsel. In diesem Zusammenhang verpflichteten sich die Mitgliedstaaten zur Vereinheitlichung (Harmonisierung) der Rechtsvorschriften zur Umsatzsteuer (1. und 2. EG-Richtlinie vom 11.04.1967 [ABl. EG 1967 S. 1301 und 1303]) und beschlossen für die Unternehmensebene das Recht auf Vorsteuerabzug. Damit wurde die Steuerneutralität der Umsatzsteuer im zwischenunternehmerischen Bereich erreicht.
In der Bundesrepublik begann die Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben mit dem Umsatzsteuergesetz vom 29.05.1967 (BGBl. 1967 I S. 545). Basierend auf dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20.12.1966 (BStBl. 1967 III S. 7) wurde mit Wirkung zum 01.01.1968 in Deutschland das Allphasen-Netto-Umsatzsteuer-System mit Vorsteuerabzug eingeführt und damit der Grundstein für die Umsatzsteuer in ihrer heutigen Form gelegt. Der gegenwärtige Harmonisierungsstand beruht auf der sogenannten 6. EG-Richtlinie , zuletzt weiterentwickelt durch die Mehrwertsteuersystem-Richtlinie aus dem Jahr 2006.
2.2 Bedeutung des Allphasen-Netto-Umsatzsteuersystems mit Vorsteuerabzug
Das Umsatzsteuergesetz von 1967 hat das Umsatzsteuersystem in eine Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug umgestaltet.
Es handelt sich um eine "Allphasensteuer", weil nicht nur Unternehmer auf der letzten Stufe bei Leistungen an den Endverbraucher besteuert werden, sondern alle Phasen der vorausgehenden unternehmerischen Leistungskette ebenfalls erfasst werden. Von einer "Netto-Umsatzsteuer" spricht man, da als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer nicht die volle zu entrichtende Gegenleistung dient, sondern die Steuer aus dem Endpreis erst herauszurechnen ist. Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist also nicht der erhaltene Geldbetrag, sondern der Betrag ohne Umsatzsteuer (Nettobetrag; vgl.
10 Abs. 1 S. 2 UStG). Ziel der Umsatzsteuer ist die Besteuerung des Endverbrauchs. Daher unterliegen ihr im Ergebnis - von Ausnahmen abgesehen - nur Umsätze an den Endverbraucher, während die Umsatzsteuer in der Unternehmerkette - durch das in der Regel gegebene Recht auf Vorsteuerabzug - neutral ist. Der jeweilige Unternehmer hat somit nur den auf der eigenen Stufe erhobenen Rohaufschlag bzw. die Marge zu versteuern. Da diese häufig auf einer Wertschöpfung (Mehrwert) beruht, wird die Umsatzsteuer auch als Mehrwertsteuer bezeichnet. Gleichsam folgt hieraus, dass der Endverbraucher, unabhängig davon, wie viele Stufen der Umsatz durchlaufen hat, insgesamt nur einmal belastet wird.
Funktionsweise der Umsatzsteuer
Leseprobe
2 Systematik der Umsatzsteuer
In diesem Kapitel befassen wir uns eingangs mit der Geschichte der Umsatzsteuer und erläutern Ihnen nachfolgend deren Funktionsweise. Insbesondere werden das Besteuerungssystem, der Besteuerungsgegenstand sowie das Besteuerungsverfahren dargestellt.
2.1 Die Entwicklung zur Allphasen-Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug
Bereits im Mittelalter war die Umsatzsteuer als allgemeine Verbrauchssteuer in Europa weit verbreitet, wurde zwischenzeitlich aber durch andere Besteuerungsformen verdrängt. In Deutschland erstmals 1862 eingeführt, hat sich die Umsatzsteuer durch diverse Reformen und Gesetzesänderungen seit dieser Zeit stetig weiterentwickelt.
Eine der bedeutenderen Änderungen stellte im Jahr 1918 die Einführung einer Reichssteuer in Form der Allphasen-Bruttoumsatzsteuer dar. In dieser Ausgestaltung wurde die Umsatzsteuer noch auf jeder Handelsstufe erhoben und war damit auch im zwischenunternehmerischen Bereich nicht wettbewerbsneutral. Als Antwort auf die Finanznot im Nachgang des ersten Weltkriegs entwickelte sich die Umsatzsteuer zu einer der wichtigsten Einnahmequellen des Staates, was sie bis heute geblieben ist. Mit der Entscheidung, die Umsatzsteuer zur Mitfinanzierung der entstehenden Europäischen Gemeinschaften einzusetzen, kam es europaweit zum endgültigen Systemwechsel. In diesem Zusammenhang verpflichteten sich die Mitgliedstaaten zur Vereinheitlichung (Harmonisierung) der Rechtsvorschriften zur Umsatzsteuer (1. und 2. EG-Richtlinie vom 11.04.1967 [ABl. EG 1967 S. 1301 und 1303]) und beschlossen für die Unternehmensebene das Recht auf Vorsteuerabzug. Damit wurde die Steuerneutralität der Umsatzsteuer im zwischenunternehmerischen Bereich erreicht.
In der Bundesrepublik begann die Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben mit dem Umsatzsteuergesetz vom 29.05.1967 (BGBl. 1967 I S. 545). Basierend auf dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20.12.1966 (BStBl. 1967 III S. 7) wurde mit Wirkung zum 01.01.1968 in Deutschland das Allphasen-Netto-Umsatzsteuer-System mit Vorsteuerabzug eingeführt und damit der Grundstein für die Umsatzsteuer in ihrer heutigen Form gelegt. Der gegenwärtige Harmonisierungsstand beruht auf der sogenannten 6. EG-Richtlinie , zuletzt weiterentwickelt durch die Mehrwertsteuersystem-Richtlinie aus dem Jahr 2006.
2.2 Bedeutung des Allphasen-Netto-Umsatzsteuersystems mit Vorsteuerabzug
Das Umsatzsteuergesetz von 1967 hat das Umsatzsteuersystem in eine Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug umgestaltet.
Es handelt sich um eine "Allphasensteuer", weil nicht nur Unternehmer auf der letzten Stufe bei Leistungen an den Endverbraucher besteuert werden, sondern alle Phasen der vorausgehenden unternehmerischen Leistungskette ebenfalls erfasst werden. Von einer "Netto-Umsatzsteuer" spricht man, da als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer nicht die volle zu entrichtende Gegenleistung dient, sondern die Steuer aus dem Endpreis erst herauszurechnen ist. Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist also nicht der erhaltene Geldbetrag, sondern der Betrag ohne Umsatzsteuer (Nettobetrag; vgl.
10 Abs. 1 S. 2 UStG). Ziel der Umsatzsteuer ist die Besteuerung des Endverbrauchs. Daher unterliegen ihr im Ergebnis - von Ausnahmen abgesehen - nur Umsätze an den Endverbraucher, während die Umsatzsteuer in der Unternehmerkette - durch das in der Regel gegebene Recht auf Vorsteuerabzug - neutral ist. Der jeweilige Unternehmer hat somit nur den auf der eigenen Stufe erhobenen Rohaufschlag bzw. die Marge zu versteuern. Da diese häufig auf einer Wertschöpfung (Mehrwert) beruht, wird die Umsatzsteuer auch als Mehrwertsteuer bezeichnet. Gleichsam folgt hieraus, dass der Endverbraucher, unabhängig davon, wie viele Stufen der Umsatz durchlaufen hat, insgesamt nur einmal belastet wird.
Funktionsweise der Umsatzsteuer
Titel
Umsatzsteuer mit SAP ERP im internationalen Warenverkehr
Untertitel
Unterstützte Lesegerätegruppen: PC/MAC/eReader/Tablet
Autor
EAN
9783960129219
ISBN
978-3-96012-921-9
Format
E-Book (epub)
Hersteller
Herausgeber
Veröffentlichung
23.11.2015
Digitaler Kopierschutz
frei
Dateigrösse
6.17 MB
Anzahl Seiten
196
Jahr
2015
Untertitel
Deutsch
Lesemotiv
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