Jörn Axel Kämmerer's focus on privatization shows it to be a legal instrument that has contributed to significant changes in the state's relations to society. Privatization in Germany affects sectors such as railway services, telecommunications and road construction, and many of the rules enacted can be traced back to provisions of European Community law. The author of this study establishes that, contrary to popular belief, privatization does not make the state 'vanish', it changes it into a guarantor and a regulator, implying a lesser degree of protection accorded by fundamental rights. Still present, but weakened and not necessarily slender at all, the state will have difficulties in fulfilling the task of efficiently regulating society and at the same time maintaining its sovereign authority over it.
Privatisierung ist ein Zeichen tiefreichender Wandlungsprozesse im Verhältnis von Staat und Gesellschaft sowie in den Bereichen des öffentlichen und des Privatrechts. Verbreitet ist die Hoffnung, der unter seinen Kompetenz- und Finanzlasten schwerfällig gewordene Staatskoloß könne wieder 'schlank' werden, wenn er sich zugunsten gesellschaftlicher Kräfte aus Tätigkeitsbereichen zurückziehe.
Wichtige Privatisierungsimpulse gehen nach wie vor von den Wettbewerbsbestimmungen des Europäischen Gemeinschaftsrechts aus. Auf kommunaler Ebene ist die 'Organisationsprivatisierung' verbreitet. Mit der Novellierung der Kommunalverfassungen versuchen die Landesgesetzgeber, dem Trend zur kommunalen Eigengesellschaft Einhalt zu gebieten, verletzen jedoch mitunter die Vorgaben des Gesellschaftsrechts.
Jörn Axel Kämmerer weist nach, daß sich der Staat im Zuge des Privatisierungsprozesses keineswegs ganz zurückzieht. Vielmehr nimmt der Staat seine grundlegenden verfassungsrechtlichen Aufgaben auch in der 'Privatisierungsfolgenphase' weiterhin wahr - wenn auch nicht mehr durch eigene Leistungen, sondern als Garant und Regulator. Dabei wächst der Spielraum für 'private Grundrechtseingriffe', und die Grundrechte selbst wandeln sich zu Schutzpflichten. Zugleich bringt 'Organisationsprivatisierung', die Begründung privatrechtlich organisierter Wirtschaftsunternehmen der öffentlichen Hand ohne öffentlich-rechtliche Befugnisse, die Grenzen zwischen Staat und Gesellschaft zum Verschwimmen. Letztlich hat der Staat eine Gratwanderung vor sich, bei der er weiterhin als ausgleichende Instanz für eine komplexe, zur Selbstregulierung unfähige, aber in den transnationalen Bereich ausgreifende Gesellschaft agieren können muß, ohne in ihr aufzugehen.
Autorentext
ist Inhaber des Lehrstuhls für Ãffentliches Recht, Völker- und Europarecht an der Bucerius Law School und seit 2007 Direktor des Instituts für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht (IUKR).
Privatisierung ist ein Zeichen tiefreichender Wandlungsprozesse im Verhältnis von Staat und Gesellschaft sowie in den Bereichen des öffentlichen und des Privatrechts. Verbreitet ist die Hoffnung, der unter seinen Kompetenz- und Finanzlasten schwerfällig gewordene Staatskoloß könne wieder 'schlank' werden, wenn er sich zugunsten gesellschaftlicher Kräfte aus Tätigkeitsbereichen zurückziehe.
Wichtige Privatisierungsimpulse gehen nach wie vor von den Wettbewerbsbestimmungen des Europäischen Gemeinschaftsrechts aus. Auf kommunaler Ebene ist die 'Organisationsprivatisierung' verbreitet. Mit der Novellierung der Kommunalverfassungen versuchen die Landesgesetzgeber, dem Trend zur kommunalen Eigengesellschaft Einhalt zu gebieten, verletzen jedoch mitunter die Vorgaben des Gesellschaftsrechts.
Jörn Axel Kämmerer weist nach, daß sich der Staat im Zuge des Privatisierungsprozesses keineswegs ganz zurückzieht. Vielmehr nimmt der Staat seine grundlegenden verfassungsrechtlichen Aufgaben auch in der 'Privatisierungsfolgenphase' weiterhin wahr - wenn auch nicht mehr durch eigene Leistungen, sondern als Garant und Regulator. Dabei wächst der Spielraum für 'private Grundrechtseingriffe', und die Grundrechte selbst wandeln sich zu Schutzpflichten. Zugleich bringt 'Organisationsprivatisierung', die Begründung privatrechtlich organisierter Wirtschaftsunternehmen der öffentlichen Hand ohne öffentlich-rechtliche Befugnisse, die Grenzen zwischen Staat und Gesellschaft zum Verschwimmen. Letztlich hat der Staat eine Gratwanderung vor sich, bei der er weiterhin als ausgleichende Instanz für eine komplexe, zur Selbstregulierung unfähige, aber in den transnationalen Bereich ausgreifende Gesellschaft agieren können muß, ohne in ihr aufzugehen.
Autorentext
ist Inhaber des Lehrstuhls für Ãffentliches Recht, Völker- und Europarecht an der Bucerius Law School und seit 2007 Direktor des Instituts für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht (IUKR).
Titel
Privatisierung
Untertitel
Typologie, Determinanten, Rechtspraxis, Folgen
Autor
EAN
9783161581557
Format
E-Book (pdf)
Hersteller
Digitaler Kopierschutz
Adobe-DRM
Dateigrösse
48.94 MB
Anzahl Seiten
639
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