Bundestag und Bundesrat beschlossen am 15. Dezember 2006, eine gemeinsame Kommission zur Modernisierung der Bund-Lnder-Finanzbeziehungen (Fderalismuskommission II) einzusetzen. Ziel ihrer Arbeit ist es, Konzepte zur Vorbeugung von Haushaltskrisen zu erarbeiten. Dabei geht es insbesondere um die Einfhrung von Verschuldungsgrenzen und „Schuldenbremsen“. Zu welchem Ergebnis die Beratungen innerhalb der Fderalismuskommission II fhren werden, ist bisher nicht absehbar. Das am 23. Juni 2008 von den Vorsitzenden der Kommission vorgestellte Eckpunktepapier enthlt noch kein konkretes Modell zur Schuldenbegrenzung. Gleichwohl sind bei Abschluss dieser Untersuchung die grundstzlichen Vorhaben und Reformkonzepte, deren Umsetzung am wahrscheinlichsten ist, erkennbar. Hinsichtlich ihrer rechtlichen Zulssigkeit sind dabei zwei grundgesetzliche Vorgaben von Bedeutung: Zum einen muss der Bund hierzu die Regelungskompetenz besitzen. Zum anderen stellt sich die Frage, ob die Umsetzung der Reformvorhaben mit der in Art. 109 Abs. 1 GG garantierten Haushaltsautonomie der Lnder vereinbar ist. Das geltende Verfassungsrecht bietet derzeit keine Grundlage, die in Rede stehenden Reformvorschlge umzusetzen, insbesondere enthlt das Grundgesetz keine Kompetenz des Bundes, verbindliche Obergrenzen fr die Verschuldung von Bund und Lndern zu erlassen. Ferner bildet der in Art. 109 Abs. 1 GG enthaltene Grundsatz der Haushaltsautonomie, der in seinem Kernbereich, mittelbar ber das Bundesstaatsprinzip, von der Garantie des Art. 79 Abs. 3 GG umfasst und somit vor Verfassungsnderungen geschtzt ist, den entscheidenden Mastab jeglicher Reformkonzepte, deren Ziel die Vermeidung einer bermigen Verschuldung ist. Gleichwohl gilt die Haushaltsautonomie weder unbeschrnkt noch ist sie unbeschrnkbar. Unter dem Aspekt der Reichweite der Garantie des Art. 79 Abs. 3 GG kommt es darauf an, einen schonenden Ausgleich der widerstreitenden Aspekte zu finden, der smtlichen Positionen zur grtmglichen Geltung verhilft, ohne sie unntig einzuschrnken. Dies bedeutet, die eigenstndige Verschuldungspolitik der Lnder darf nur insoweit begrenzt werden, wie es zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen unbedingt notwendig ist. Starre Verschuldungsregeln, die – wie in den sich abzeichnenden Reformkonzepten enthalten – den Lndern verbindliche Obergrenzen fr ihre Kreditaufnahme vorgeben, sind hierfr nicht notwendig. Sie schrnken die Autonomie der Lnder unntig stark ein. Der Bund ist daher weder in der Lage, allgemein den Lndern verbindliche Verschuldungsgrenzen vorzugeben, noch die sich in den Beratungen der Fderalismuskommission II abzeichnenden Reformvorschlge in ihrer derzeitigen Konzeption umzusetzen. Den Lndern bleibt es vielmehr selbst berlassen, geeignete Verfahren zur Verhinderung einer bermigen Verschuldung zu schaffen.

Titel
Defizitbegrenzung im Bundesstaat
Untertitel
Grundgesetzliche Vorgaben einer verbindlichen Verschuldungsregel
EAN
9783736926417
ISBN
978-3-7369-2641-7
Format
E-Book (pdf)
Herausgeber
Genre
Veröffentlichung
08.07.2008
Digitaler Kopierschutz
Wasserzeichen
Dateigrösse
0.85 MB
Anzahl Seiten
220
Jahr
2008
Untertitel
Deutsch
Auflage
1. Auflage.