Regeln ber die Frderabgabe finden sich im Bundesberggesetz. In 32 des Bundesberggesetzes ermchtigt der Bundesgesetzgeber Landesregierungen, durch Rechtsverordnung bestimmte Regelungen in Bezug auf die Frderabgabe zu erlassen. Die Landesregierungen knnen diese Ermchtigung auf andere Stellen bertragen. Die meisten Landesregierungen haben von dieser Ermchtigung Gebrauch gemacht. Einige der Landesregierungen haben die Ermchtigung auf andere Stellen bertragen. Das Buch „Royalties – Sammlung der Rechtsgrundlagen der bergrechtlichen Frderabgabe in Deutschland“ stellt eine Bestandsaufnahme der Rechtsgrundlagen der bergrechtlichen Frderabgabe in Deutschland dar.
Klappentext
Regeln über die Förderabgabe finden sich im Bundesberggesetz. In § 32 des Bundesberggesetzes ermächtigt der Bundesgesetzgeber Landesregierungen, durch Rechtsverordnung bestimmte Regelungen in Bezug auf die Förderabgabe zu erlassen. Die Landesregierungen können diese Ermächtigung auf andere Stellen übertragen. Die meisten Landesregierungen haben von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht. Einige der Landesregierungen haben die Ermächtigung auf andere Stellen übertragen. Das Buch „Royalties – Sammlung der Rechtsgrundlagen der bergrechtlichen Förderabgabe in Deutschland“ stellt eine Bestandsaufnahme der Rechtsgrundlagen der bergrechtlichen Förderabgabe in Deutschland dar.