Ein Steuerberater führt zwei Praxen in Schweinfurt und Würzburg unter seinem eigenen Namen fort. Der Steuerberater war gezwungen die Praxis in Würzburg zu veräußern, da wegen Änderung en im Standesrecht konnte er die Tätigkeit wie bisher nicht fortsetzen. Bei der Veräußerung der Praxis sind einige Besonderheiten zu beachten. Obwohl sie genauso ihre Tätigkeit mit der Gewinnabsicht ausübt, bringt sie gleichzeitig ihre Dienstleistungen auf der Grundlage wissenschaftlicher oder sittlicher Kenntnisse, die sie von dem Gewerbebetrieb unterscheidet. Der Steuerberater führt die Praxis in Schweinfurt nicht in der Rechtsform des Einzelunternehmens weiter, sondern unter einer GmbH. Die GmbH bietet einen umfassenden Haftungsschutz. Sie hat eine eigene Firma, die von der Zusammensetzung des Gesellschafterkreises unabhängig ist. Der Steuerberater möchte das Stammkapital der GmbH durch eine Sacheinlage tätigen. Als Sacheinlage kommt seine Teilpraxis in Betracht. Für die verschiedenen Übertragungsvorgänge müssen die Formvorschriften des allgemeinen Zivilrechts beachtet werden.

Autorentext
Die Autorin hat im betriebswirtschaftlichen Studium die Schwerpunkte Rechnungswesen, Controlling und Unternehmensbesteuerung absolviert. Das Fach Steuern hat Sie so begeistert, dass Sie Ihre Abschlussarbeit aus diesem Gebiet gewählt hat. Die Berührung der aktuellen Ereignisse stellte dabei Voraussetzung für die Arbeit dar. Das Urteil vom Bundesfinanzhof vom 26.06.2012 VIII R 22/09 Selbständiger Teil des Vermögens im Sinne des § 18 Abs. 3 S. 1 EStG eines Steuerberaters war als Grundlage ausgewählt.

Klappentext

Ein Steuerberater führt zwei Praxen in Schweinfurt und Würzburg unter seinem eigenen Namen fort. Der Steuerberater war gezwungen die Praxis in Würzburg zu veräußern, da wegen Änderung en im Standesrecht konnte er die Tätigkeit wie bisher nicht fortsetzen. Bei der Veräußerung der Praxis sind einige Besonderheiten zu beachten. Obwohl sie genauso ihre Tätigkeit mit der Gewinnabsicht ausübt, bringt sie gleichzeitig ihre Dienstleistungen auf der Grundlage wissenschaftlicher oder sittlicher Kenntnisse, die sie von dem Gewerbebetrieb unterscheidet. Der Steuerberater führt die Praxis in Schweinfurt nicht in der Rechtsform des Einzelunternehmens weiter, sondern unter einer GmbH. Die GmbH bietet einen umfassenden Haftungsschutz. Sie hat eine eigene Firma, die von der Zusammensetzung des Gesellschafterkreises unabhängig ist. Der Steuerberater möchte das Stammkapital der GmbH durch eine Sacheinlage tätigen. Als Sacheinlage kommt seine Teilpraxis in Betracht. Für die verschiedenen Übertragungsvorgänge müssen die Formvorschriften des allgemeinen Zivilrechts beachtet werden.



Zusammenfassung
Ein Steuerberater fuhrt zwei Praxen in Schweinfurt und Wurzburg unter seinem eigenen Namen fort. Der Steuerberater war gezwungen die Praxis in Wurzburg zu verauern, da wegen Anderung en im Standesrecht konnte er die Tatigkeit wie bisher nicht fortsetzen. Bei der Verauerung der Praxis sind einige Besonderheiten zu beachten. Obwohl sie genauso ihre Tatigkeit mit der Gewinnabsicht ausubt, bringt sie gleichzeitig ihre Dienstleistungen auf der Grundlage wissenschaftlicher oder sittlicher Kenntnisse, die sie von dem Gewerbebetrieb unterscheidet. Der Steuerberater fhrt die Praxis in Schweinfurt nicht in der Rechtsform des Einzelunternehmens weiter, sondern unter einer GmbH. Die GmbH bietet einen umfassenden Haftungsschutz. Sie hat eine eigene Firma, die von der Zusammensetzung des Gesellschafterkreises unabhngig ist. Der Steuerberater mchte das Stammkapital der GmbH durch eine Sacheinlage ttigen. Als Sacheinlage kommt seine Teilpraxis in Betracht. Fr die verschiedenen bertragungsvorgnge mssen die Formvorschriften des allgemeinen Zivilrechts beachtet werden.
Titel
Übertragung und Umwandlung einer freiberuflichen Teilpraxis: Besteuerung der Praxisveräußerung und Gründung einer GmbH
EAN
9783958502543
ISBN
978-3-95850-254-3
Format
E-Book (pdf)
Herausgeber
Veröffentlichung
31.12.2015
Digitaler Kopierschutz
Wasserzeichen
Dateigrösse
0.96 MB
Anzahl Seiten
112
Untertitel
Deutsch