Under German tax law, a group of companies may be considered a single entity for corporation tax purposes, if, inter alia, the subsidiary transfers all its profits to the parent company. To the detriment of such groups, statutes governing the extent to which profits may be transferred to a parent company are partly unclear and subject to dispute. This study sets out to analyse tax law and corporate law in this regard.

Die ertragsteuerliche Organschaft (§ 14 KStG) setzt die Abführung des ganzen Ergebnisses der Organgesellschaft an den Organträger voraus. Dabei müssen die gesellschaftsrechtlichen Grenzen von Gewinnabführung (§ 301 AktG) und Verlustausgleich (§ 302 AktG) im Vertragskonzern eingehalten werden. Indes ist im Einzelnen ungeklärt, welche Ausschüttungssperren bei Bestehen eines Gewinnabführungsvertrages zugleich Auswirkungen auf den Höchstbetrag der Gewinnabführung und ggf. auch die Verlustausgleichspflicht zeitigen. Julian M. Egelhof widmet sich dieser Frage und untersucht daraufhin die Steuerrechtsfolgen insoweit fehlerhafter Ergebnisabführung. Das dogmatisch komplexe Problem kann bereits de lege lata einer praxisgerechten Lösung zugeführt werden. Überdies gewinnt der Autor aus den Ergebnissen einen Regelungsvorschlag de lege ferenda, der zu einem geschlossenen System der Ausschüttungs- und Abführungssperren in Konzernrecht und Konzernbesteuerung führt.

Autorentext
Geboren 1991; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Freiburg sowie am Trinity College Dublin; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der Universität Freiburg; 2019 Promotion; 2020 Steuerberaterprüfung; seit 2020 Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg mit Stationen unter anderem beim Auswärtigen Amt sowie beim Bundesministerium der Finanzen.
Titel
Ausschüttungssperren in der Organschaft
Untertitel
Zum Verhältnis von Konzernrecht und Konzernbesteuerung
EAN
9783161589874
Format
E-Book (pdf)
Hersteller
Veröffentlichung
01.05.2020
Digitaler Kopierschutz
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