Animal welfare law is intended to prevent animals from suffering, something which requires reliable knowledge about the sentience of an animal species. Klaus Ferdinand Gärditz's study is dedicated to the epistemic borderline case of cephalopods in the law governing experiments on animals and addresses their role as a model organism in the life sciences.
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen (§ 1 Satz 2 TierSchG). Diese Basisregel des Tierschutzrechts ist epistemisch voraussetzungsvoll, weil sie belastbare Kenntnisse über das Empfindungsvermögen einer Tierart voraussetzt. Auch unter den Bedingungen tierexperimenteller Forschung ist dies nicht immer gewährleistet, was der normative Grenzfall der Tierversuche mit Cephalopoden (Sepien, Kalmare, Kraken) zeigt. Die vorliegende Fallstudie illustriert die Funktionen von Modellorganismen in den Life Sciences und zeichnet die Bedeutung der Cephalopoden insbesondere für die neurowissenschaftliche Forschung nach. Die unionsrechtlich induzierte Einbeziehung in das Tierschutzrecht beruht auf dem Vorsorgeprinzip, weniger auf gesicherten neurowissenschaftlichen Erkenntnissen. Ungelöste Folgeprobleme wurden so in die Anwendung des Tierschutzrechts verlagert, das Leiden vermeiden soll, über das nur hochgradig ungesichertes Wissen vorliegt.
Autorentext
Born 1975; studied law at the University of Bonn; 2002 doctorate; 2009 habilitation; Professor of Public Law at the Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn; full member of the North Rhine-Westphalian Academy of Sciences, Humanities and the Arts.
Inhalt
I. Hintergrund
II. Tiermodelle in den Life Sciences
1. Modellorganismen
2. Evolutionäre Entwicklungsbiologie
III. Cephalopoden und tierexperimentelles Interesse
1. Hochkomplexes Nervensystem als Proprium
2. Cephalopoden als Modell in der Wissenschaftsgeschichte
3. Forschungsinteressen
IV. Einbeziehung in das Tierschutzrecht
1. Richtlinienerlass und Motiv der Schutzerweiterung
2. Epistemische Unsicherheit, Nozizeption, Vorsorge und Fiktion
3. Deutsches Recht
V. Epistemische Folgelasten
1. Empfindungsfähigkeit als Definitions- und Erkenntnisproblem
2. Cephalopoden als Grenzfall
3. Die Fallstricke einer Vergeisteswissenschaftlichung
VI. Konfliktverlagerung ins Tierversuchsrecht
1. Genehmigungsrecht
2. Ethische Rechtfertigung
3. Replace, Reduce, Refine
4. Tötung von Tieren
VI. Resümee
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen (§ 1 Satz 2 TierSchG). Diese Basisregel des Tierschutzrechts ist epistemisch voraussetzungsvoll, weil sie belastbare Kenntnisse über das Empfindungsvermögen einer Tierart voraussetzt. Auch unter den Bedingungen tierexperimenteller Forschung ist dies nicht immer gewährleistet, was der normative Grenzfall der Tierversuche mit Cephalopoden (Sepien, Kalmare, Kraken) zeigt. Die vorliegende Fallstudie illustriert die Funktionen von Modellorganismen in den Life Sciences und zeichnet die Bedeutung der Cephalopoden insbesondere für die neurowissenschaftliche Forschung nach. Die unionsrechtlich induzierte Einbeziehung in das Tierschutzrecht beruht auf dem Vorsorgeprinzip, weniger auf gesicherten neurowissenschaftlichen Erkenntnissen. Ungelöste Folgeprobleme wurden so in die Anwendung des Tierschutzrechts verlagert, das Leiden vermeiden soll, über das nur hochgradig ungesichertes Wissen vorliegt.
Autorentext
Born 1975; studied law at the University of Bonn; 2002 doctorate; 2009 habilitation; Professor of Public Law at the Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn; full member of the North Rhine-Westphalian Academy of Sciences, Humanities and the Arts.
Inhalt
I. Hintergrund
II. Tiermodelle in den Life Sciences
1. Modellorganismen
2. Evolutionäre Entwicklungsbiologie
III. Cephalopoden und tierexperimentelles Interesse
1. Hochkomplexes Nervensystem als Proprium
2. Cephalopoden als Modell in der Wissenschaftsgeschichte
3. Forschungsinteressen
IV. Einbeziehung in das Tierschutzrecht
1. Richtlinienerlass und Motiv der Schutzerweiterung
2. Epistemische Unsicherheit, Nozizeption, Vorsorge und Fiktion
3. Deutsches Recht
V. Epistemische Folgelasten
1. Empfindungsfähigkeit als Definitions- und Erkenntnisproblem
2. Cephalopoden als Grenzfall
3. Die Fallstricke einer Vergeisteswissenschaftlichung
VI. Konfliktverlagerung ins Tierversuchsrecht
1. Genehmigungsrecht
2. Ethische Rechtfertigung
3. Replace, Reduce, Refine
4. Tötung von Tieren
VI. Resümee
Titel
Cephalopoden im Tierversuchsrecht
Untertitel
Eine Fallstudie zu biowissenschaftlicher Grundlagenforschung, Modellorganismen und epistemischer Lastenverteilung im Verwaltungsrecht
Autor
EAN
9783161627200
Format
E-Book (pdf)
Hersteller
Veröffentlichung
01.08.2023
Digitaler Kopierschutz
Adobe-DRM
Dateigrösse
0.72 MB
Anzahl Seiten
117
Lesemotiv
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