Das Interesse zu dem Thema der vorliegenden Arbeit wurde im Rahmen mandatsspezifischer Problemberatung geweckt. Initialisierend wirkte die Feststellung, dass die Subsumtion realer Lebenssachverhalte unter nationales bzw. europisches Unternehmenssteuerrecht einerseits und unter nationales bzw. europisches Rechnungslegungsrecht andererseits oftmals zu inkonsistenten Ergebnissen fhrt. Diese Arbeit widmet sich der Untersuchung von Rechtsproblemen, die sich an den Berhrungspunkten des nationalen bzw. europischen Unternehmenssteuerrechts mit dem nationalen bzw. europischen Rechnungslegungsrecht stellen. Anders ausgedrckt geht es um die Frage, inwieweit das Unternehmenssteuerrecht vom Recht der Rechnungslegung und umgekehrt beeinflusst werden. Vorab ist zu bemerken, dass der Beeinflussung deutschen Unternehmenssteuerrechts durch die internationale Rechnungslegung berwiegend mit Vehemenz entgegengetreten wird, whrend umgekehrt die Einwirkung des deutschen Unternehmenssteuerrechts auf die internationale Rechnungslegung weniger kritischen Beurteilungen unterliegt. Dies mag daran liegen, dass die internationale Rechnungslegung bislang nicht gerade eine juristische und schon gar keine steuerrechtliche Kerndisziplin darstellt.1 Jedoch sind das Steuerrecht als Teil des ffentlichen Rechts und die internationale Rechnungslegung als Teil des Gesellschaftsrechts miteinander verschrnkte Teilrechtsordnungen, die eine ganzheitliche juristische Behandlung erfordern.2