In 1879, the Supreme Court of the German Reich was established as the highest unified court in the German Reich. However, a uniform civil law did not become effective until the Civil Code of 1900. How did the Supreme Court deal with the fragmentation of the law?

Mit dem am 1. Oktober 1879 in Leipzig eröffneten Reichsgericht wurde im Deutschen Reich ein reichseinheitliches Höchstgericht eingeführt. Mit der Schaffung dieses Gerichts korrespondierte jedoch nicht die Schaffung eines reichseinheitlichen Zivilrechts. Das bis heute geltende Bürgerliche Gesetzbuch trat vielmehr erst zum 1. Januar 1900 an die Stelle zahlreicher Partikularrechte und des Gemeinen Rechts. Martin Löhnig untersucht, wie das Reichsgericht mit dieser Rechtszersplitterung umgegangen ist. Hat das Gericht die Rechtsvielfalt bewahrt? Oder hat es Rechtsvereinheitlichung durch Rechtsprechung betrieben und dadurch zur inneren Reichsgründung beizutragen versucht? Und falls ja, mit welchen Mitteln und in welchen Bereichen?

Autorentext
ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte sowie Kirchenrecht an der Universität Regensburg.
Titel
Rechtsvereinheitlichung trotz Rechtsbindung
Untertitel
Zur Rechtsprechung des Reichsgerichts in Zivilsachen 1879-1899
EAN
9783161628801
Format
E-Book (pdf)
Hersteller
Veröffentlichung
01.12.2023
Digitaler Kopierschutz
Adobe-DRM
Dateigrösse
1.57 MB
Anzahl Seiten
113