Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 13, Universitt Regensburg (Lehrstuhl fr ffentliches Recht), Veranstaltung: Seminar Grundfragen des Medienrechts, Sprache: Deutsch, Abstract: Bereits lange vor der Fuballweltmeisterschaft 2002 wurde sowohl in den Medien als auch in vielen Teilen der Bevlkerung immer und immer wieder darber diskutiert ob es sein knne, dass die Spiele der Weltmeisterschaft nur noch im sog. Pay-TV zu sehen sein sollen und nicht mehr fr alle Haushalte frei empfangbar sind. Die Befrchtung zu diesem Zeitpunkt, dass sich die Gesellschaft zu einer Zweiklassengesellschaft entwickeln knnte war gro. Die Folge wre gewesen, dass nur noch Haushalte mit dem ntigen hohen Einkommen in der Lage gewesen wren an solchen sportlichen Groereignissen teilzuhaben, whrend weite Teile der Bevlkerung davon ausgegrenzt worden wre. Ein weiterer Anlass fr die Diskussion ber das Recht auf Kurzberichterstattung waren die Plne von SAT.1 die Sendezeit der Fuballshow "ran" auf 20.15 Uhr zu verlegen und eine vorherige Berichterstattung auch in Ausschnitten, also Kurzberichten, zu unterbinden. Dies htte zur Folge gehabt, dass die ARD in ihrer Nachrichtensendung "tagesschau" keine Berichte mehr von den Spielen der Fuball-Bundesliga zeigen drften. Wie wir inzwischen wissen, sind beide Vorhaben letztlich gescheitert. Dennoch ist durch diese Diskussionen vor allem das Recht auf Kurzberichterstattung immer mehr in den Blickpunkt der ffentlichkeit gerckt. Im Folgenden wird es darum gehen, wie diese Entwicklung aus verfassungsrechtlicher Sicht zu beurteilen ist. Dabei wird auch auf die Regelungen des Rundfunkstaatsvertrages, der Grundlage fr ein duales Rundfunksystem in der Bundesrepublik Deutschland ist, einzugehen sein. Duales Rundfunksystem bedeutet, dass ffentlich-rechtlicher und privater Rundfunk nebeneinander existieren. Ebenso interessant fr diese Problematik ist die Entscheidung des BVerfG vom 17. Februar 19981. In der eben genannten Entscheidung geht es vor allem um das Recht der Kurzberichterstattung. 11 BVerfG, Urteil v. 17.02.1998, E 97, 228.