The author examines the legal justification for the principles of limited liability of employees and questions if this is also possible and necessary for members of the works council in order to prevent them being put at a disadvantage where liability is concerned.
Das Betriebsratsamt ist im Betriebsverfassungsrecht als Ehrenamt ausgestaltet. Dennoch soll der oder die Vorsitzende nach einem Grundsatzurteil des BGH aus dem Jahr 2012 betriebsfremden Dritten gegenüber mit dem persönlichen Vermögen haften, wenn der Betriebsrat einen kostenverursachenden Vertrag eingegangen ist und dabei die Grenze des für die Betriebsratsarbeit Erforderlichen überschritten hat. Das löst Irritationen aus: Soll Betriebsratsmitglieder tatsächlich eine schärfere Haftung treffen als die kein Amt bekleidenden Arbeitnehmer, zu deren Gunsten im Innenverhältnis zum Arbeitgeber eine Haftungsprivilegierung nach den Grundsätzen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs greift? Oder sind die in jahrzehntelanger Rechtsprechung entwickelten Grundsätze und Wertungen für eine Haftungsbeschränkung im Verhältnis zum Arbeitgeber auf Betriebsratsmitglieder übertragbar?
Autorentext
Geboren 1990; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg; 2022 Promotion (Bucerius Law School, Hamburg); Rechtsreferendariat am Kammergericht Berlin; Rechtsanwältin im Bereich Arbeitsrecht in Berlin.
Inhalt
Einleitung
A. Außenrechtsgeschäfte des Betriebsrats
I. Überblick über die Außenrechtsgeschäfte des Betriebsrats mit externen Beratern
II. Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers nach § 40 Abs. 1 BetrVG
III. Außenrechtsfähigkeit des Betriebsrats für Betriebsratsverträge innerhalb des gesetzlichen Wirkungskreises
IV. Ergebnis
B. Außenhaftung der Betriebsratsmitglieder für Betriebsratsverträge außerhalb des gesetzlichen Wirkungskreises des Betriebsrats
I. Haftungsgrundlage
II. Vorschläge für Haftungsbegrenzungsmöglichkeiten in der Praxis
III. Möglichkeiten einer gesetzlichen Haftungsprivilegierung zugunsten des handelnden Betriebsratsmitglieds
IV. Ergebnis
C. Haftungsprivilegierung des Betriebsrats nach den Grundsätzen der beschränkten Arbeitnehmerhaftung
I. Maßstäbe für eine Übertragung der Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung
II. Erweiterung der Rechtsfortbildung der privilegierten Arbeitnehmerhaftung auf Betriebsratsmitglieder
III. Auswirkung der Haftungsprivilegierung nach den Grundsätzen der beschränkten Arbeitnehmerhaftung auf die Außenhaftung für Betriebsratsverträge bei Überschreiten der Erforderlichkeitsgrenze
IV. Ergebnis
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse und Thesen
Das Betriebsratsamt ist im Betriebsverfassungsrecht als Ehrenamt ausgestaltet. Dennoch soll der oder die Vorsitzende nach einem Grundsatzurteil des BGH aus dem Jahr 2012 betriebsfremden Dritten gegenüber mit dem persönlichen Vermögen haften, wenn der Betriebsrat einen kostenverursachenden Vertrag eingegangen ist und dabei die Grenze des für die Betriebsratsarbeit Erforderlichen überschritten hat. Das löst Irritationen aus: Soll Betriebsratsmitglieder tatsächlich eine schärfere Haftung treffen als die kein Amt bekleidenden Arbeitnehmer, zu deren Gunsten im Innenverhältnis zum Arbeitgeber eine Haftungsprivilegierung nach den Grundsätzen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs greift? Oder sind die in jahrzehntelanger Rechtsprechung entwickelten Grundsätze und Wertungen für eine Haftungsbeschränkung im Verhältnis zum Arbeitgeber auf Betriebsratsmitglieder übertragbar?
Autorentext
Geboren 1990; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg; 2022 Promotion (Bucerius Law School, Hamburg); Rechtsreferendariat am Kammergericht Berlin; Rechtsanwältin im Bereich Arbeitsrecht in Berlin.
Inhalt
Einleitung
A. Außenrechtsgeschäfte des Betriebsrats
I. Überblick über die Außenrechtsgeschäfte des Betriebsrats mit externen Beratern
II. Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers nach § 40 Abs. 1 BetrVG
III. Außenrechtsfähigkeit des Betriebsrats für Betriebsratsverträge innerhalb des gesetzlichen Wirkungskreises
IV. Ergebnis
B. Außenhaftung der Betriebsratsmitglieder für Betriebsratsverträge außerhalb des gesetzlichen Wirkungskreises des Betriebsrats
I. Haftungsgrundlage
II. Vorschläge für Haftungsbegrenzungsmöglichkeiten in der Praxis
III. Möglichkeiten einer gesetzlichen Haftungsprivilegierung zugunsten des handelnden Betriebsratsmitglieds
IV. Ergebnis
C. Haftungsprivilegierung des Betriebsrats nach den Grundsätzen der beschränkten Arbeitnehmerhaftung
I. Maßstäbe für eine Übertragung der Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung
II. Erweiterung der Rechtsfortbildung der privilegierten Arbeitnehmerhaftung auf Betriebsratsmitglieder
III. Auswirkung der Haftungsprivilegierung nach den Grundsätzen der beschränkten Arbeitnehmerhaftung auf die Außenhaftung für Betriebsratsverträge bei Überschreiten der Erforderlichkeitsgrenze
IV. Ergebnis
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse und Thesen
Titel
Haftungsprivilegierung des Betriebsrats
Untertitel
Anwendbarkeit der Grundsätze über die beschränkte Arbeitnehmerhaftung auf den Betriebsrat und seine Mitglieder
Autor
EAN
9783161619595
Format
E-Book (pdf)
Hersteller
Veröffentlichung
01.10.2022
Digitaler Kopierschutz
Adobe-DRM
Dateigrösse
2.05 MB
Anzahl Seiten
195
Lesemotiv
Unerwartete Verzögerung
Ups, ein Fehler ist aufgetreten. Bitte versuchen Sie es später noch einmal.