Am 23.05.2001 trat das novellierte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft. Zweck dieser Novellierung war überwiegend die Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG vom 24.10.1995 durch den Bundesgesetzgeber. Im Zuge dieser Novellierung wurde dem BDSG auch der 6a - automatisierte Einzelentscheidung hinzugefügt, nach dem belastende Entscheidungen, die aufgrund von Persönlichkeitsprofilen ohne zusätzliche Überprüfung durch einen Menschen erfolgen, grundsätzlich zunächst verboten sind 1.

Klappentext

Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Informatik - Wirtschaftsinformatik, Note: gut, Fachhochschule Brandenburg, Veranstaltung: Datenschutz, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 23.05.2001 trat das novellierte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft. Zweck dieser Novellierung war überwiegend die Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG vom 24.10.1995 durch den Bundesgesetzgeber. Im Zuge dieser Novellierung wurde dem BDSG auch der § 6a - automatisierte Einzelentscheidung hinzugefügt, nach dem belastende Entscheidungen, die aufgrund von Persönlichkeitsprofilen ohne zusätzliche Überprüfung durch einen Menschen erfolgen, grundsätzlich zunächst verboten sind 1.

Titel
Automatisiere Einzelentscheidung nach § 6a BDSG
EAN
9783638283809
ISBN
978-3-638-28380-9
Format
E-Book (epub)
Hersteller
Herausgeber
Veröffentlichung
17.06.2004
Digitaler Kopierschutz
frei
Dateigrösse
0.12 MB
Anzahl Seiten
22
Jahr
2004
Untertitel
Deutsch