Autorentext
Olaf Wittenburg, LL.M., Studium der Rechtswissenschaften an der FernUniversität Hagen von 2004 bis 2008, Abschluss am 02.05.2008 als LL.M. Tätig als Bereichsleiter im Einzelhandel.
Klappentext
Im Oktober 2005 hat sich eine große deutsche Tageszeitung in einem Beitrag zum Beschluss des BAG zur Tarifzuständigkeit bei IBM zu der Prognose hinreißen lassen, dass sich Arbeitgeber zukünftig darauf einstellen sollten, Tarifverhandlungen mit mehreren Gewerkschaften führen zu müssen. Damit stellt sich die Frage, ob der Grundsatz der Tarifeinheit überhaupt Platz für abweichende Tarifverträge lässt. Sollte der Grundsatz der Tarifeinheit tatsächlich obsolet sein, könnten dann nicht ganze Wirtschaftszweige durch Streiks weniger Spezialisten lahm gelegt werden können? Doch zunächst sollte geklärt werden, ob die Tarifeinheit im Arbeitsverhältnis überhaupt Geltung beansprucht und wie eine Tarifkonkurrenz gegebenenfalls aufgelöst werden kann. Von der Tarifeinheit im Arbeitsverhältnis ist zudem die Tarifeinheit im Betrieb abzugrenzen. Auch hier ist zunächst zu klären, wie es zu einer Tarifpluralität kommen kann, sodann ob und gegebenenfalls wie diese aufzulösen ist.
Zusammenfassung
Im Oktober 2005 hat sich eine groe deutsche Tageszeitung in einem Beitrag zum Beschluss des BAG zur Tarifzustandigkeit bei IBM zu der Prognose hinreien lassen, dass sich Arbeitgeber zukunftig darauf einstellen sollten, Tarifverhandlungen mit mehreren Gewerkschaften fuhren zu mussen. Damit stellt sich die Frage, ob der Grundsatz der Tarifeinheit uberhaupt Platz fur abweichende Tarifvertrage lasst. Sollte der Grundsatz der Tarifeinheit tatsachlich obsolet sein, konnten dann nicht ganze Wirtschaftszweige durch Streiks weniger Spezialisten lahm gelegt werden konnen? Doch zunachst sollte geklart werden, ob die Tarifeinheit im Arbeitsverhaltnis uberhaupt Geltung beansprucht und wie eine Tarifkonkurrenz gegebenenfalls aufgelost werden kann. Von der Tarifeinheit im Arbeitsverhaltnis ist zudem die Tarifeinheit im Betrieb abzugrenzen. Auch hier ist zunachst zu klaren, wie es zu einer Tarifpluralitat kommen kann, sodann ob und gegebenenfalls wie diese aufzulosen ist.