Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 13, Martin-Luther-Universitt Halle-Wittenberg (Juristische Fakultt), Veranstaltung: NS-Unrecht und seine vermgensrechtlichen Folgen, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung Ziel dieser Ausarbeitung soll es sein, einen, wenn auch sicherlich nur knappen, berblick ber die nationalsozialistische Gesetzgebung im Hinblick auf die Enteignungen von Juden und "Staats- und Volksfeinden" zu geben. Mit der Zeit waren die Machthaber des Dritten Reiches bestrebt, die bisher durchaus geduldeten, aber meist sehr ungeordnet und vor allem eigentlich noch illegal ablaufenden Enteignungen bzw. Arisierungen zu legalisieren und gleichzeitig so zu ordnen, dass auch das Reich einen konomischen Nutzen davon hatte. Hinter allen gesetzgeberischen Aktivitten, die in dieser Arbeit Erwhnung finden, steht die Ideologie der Nationalsozialisten, die sich vorrangig im Hass auf andere Vlker und vor allem Juden darstellt. Hitler's Regime schrte stetig den Hass der Bevlkerung auf eben jene "nichtarischen" Menschen, die nach Ansicht der Herrschenden des Dritten Reiches nicht in das deutsche Reich gehren, ja sogar ausgerottet werden sollten. Vor diesem Hintergrund entstanden viele Gesetze, deren Zweck es war, Juden, Angehrige anderer Volksgruppen und politische Gegner der Nazis zu diskriminieren, aus dem Land zu verweisen oder gar sie zu vernichten. Jedoch schien nicht nur die Ideologie der Antrieb fr die Entstehung der hier zu behandelnden Gesetze gewesen zu sein. Vielmehr erkannte das Regime, dass sich aus der Diskriminierung der "Staats- und Volksfeinde" Kapital schlagen lie. Eben das Kapital, was z.B. fr die Rstung bentigt wurde. Aber eben auch Kapital, mit dem man das System an sich finanzierte, was somit zu relativ wenigen Steuererhhungen fr die "arische" Bevlkerung fhrte. Wie sich dies in der Gesetzgebung niederschlug, und welcher konomische Erfolg damit erzielt wurde, wird hiermit versucht darzustellen. [...]