Im Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes heißt es: 'Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.' Auf einem Wahlplakat wird 'Leben in Würde' politisch versprochen. Bis vor nicht allzu
langer Zeit galt der Grundsatz: 'Die schrankenlose Durchleuchtung persönlicher Verhältnisse durch Fragebogen verstößt gegen Art. 1 Abs. 1. Es ist mir der Menschenwürde unvereinbar, 'wenn von jemandem ohne Grund Lichtbilder und Fingerabdrücke in einer Kartei der Polizei aufbewahrt werden.'
Was bedeutet der Begriff Würde, wenn er fast schon inflationär und scheinbar ohne Notwendigkeit der näheren Erläuterung, selbstverständlich, quasi selbsterklärend gebraucht wird?
Anscheinend wird 'Würde' als universeller Ausgangspunkt rechtlicher, politischer, philosophischer und in jüngster Zeit auch biologischer Anschauungen und Wertungen des Menschen zur Hand genommen und die 'Vorstellung, man könne ohne Hinsehen auf alle Umstände und alle betroffenen Interessen kategorische Unrechtsurteile
abgeben und demgemäß absolute Grundrechte verbürgen' kommt jedem gelegen, der nach der letzten Begründung verschiedener ethischer Überzeugungen sucht.
Im Seminar: 'Natur und Kultur', auf dessen Grundlage diese Arbeit aufbaut, wurde der Begriff der Menschenwürde mehrfach als Argument, gegen welches nicht angekommen werden kann, ohne ethische Grundsätze moralisch vertretbar zu verletzen, verwendet und schien unbezwingbar.
In dieser Arbeit soll daher der Frage nachgegangen werden, woher der Begriff stammt und wie er an Bedeutung bis hin zum ersten Artikel und Grundsatz des Grundgesetzes gewinnen konnte. Dabei wird der Kant'sche Würdebegriff zentral sein, denn er - soviel sei vorweggenommen - nimmt für das aktuelle Würdeverständnis die wesentlichste Vorreiterrolle ein.
Auf welchen philosophischen Grundlagen basieren Kants Überlegungen? Warum hat sich gerade sein Verständnis so einflussreich ausgewirkt und wie hat sich der Begriff bis heute semantisch weiterentwickelt? Wie wurde er zur Grundlage deutscher und internationaler Rechtsprechung und Wertvorstellungen? Wie kann er definiert werden und welche Probleme treten dabei auf? Welche Zukunft hat der Begriff? Gerade weil das Konzept der menschlichen Würde so vielschichtig ist, soll in dieser Arbeit ein Abriss der wesentlichen Stationen gegeben werden.

Im Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes heißt es: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Auf einem Wahlplakat wird ,Leben in Würde' politisch versprochen. Bis vor nicht allzu langer Zeit galt der Grundsatz: "Die schrankenlose Durchleuchtung persönlicher Verhältnisse durch Fragebogen verstößt gegen Art. 1 Abs. 1. Es ist mir der Menschenwürde unvereinbar, ,wenn von jemandem ohne Grund Lichtbilder und Fingerabdrücke in einer Kartei der Polizei aufbewahrt werden." Was bedeutet der Begriff Würde, wenn er fast schon inflationär und scheinbar ohne Notwendigkeit der näheren Erläuterung, selbstverständlich, quasi selbsterklärend gebraucht wird? Anscheinend wird ,Würde' als universeller Ausgangspunkt rechtlicher, politischer, philosophischer und in jüngster Zeit auch biologischer Anschauungen und Wertungen des Menschen zur Hand genommen und die "Vorstellung, man könne ohne Hinsehen auf alle Umstände und alle betroffenen Interessen kategorische Unrechtsurteile abgeben und demgemäß absolute Grundrechte verbürgen" kommt jedem gelegen, der nach der letzten Begründung verschiedener ethischer Überzeugungen sucht. Im Seminar: "Natur und Kultur", auf dessen Grundlage diese Arbeit aufbaut, wurde der Begriff der Menschenwürde mehrfach als Argument, gegen welches nicht angekommen werden kann, ohne ethische Grundsätze moralisch vertretbar zu verletzen, verwendet und schien unbezwingbar. In dieser Arbeit soll daher der Frage nachgegangen werden, woher der Begriff stammt und wie er an Bedeutung bis hin zum ersten Artikel und Grundsatz des Grundgesetzes gewinnen konnte. Dabei wird der Kant'sche Würdebegriff zentral sein, denn er - soviel sei vorweggenommen - nimmt für das aktuelle Würdeverständnis die wesentlichste Vorreiterrolle ein. Auf welchen philosophischen Grundlagen basieren Kants Überlegungen? Warum hat sich gerade sein Verständnis so einflussreich ausgewirkt und wie hat sich der Begriff bis heute semantisch weiterentwickelt? Wie wurde er zur Grundlage deutscher und internationaler Rechtsprechung und Wertvorstellungen? Wie kann er definiert werden und welche Probleme treten dabei auf? Welche Zukunft hat der Begriff? Gerade weil das Konzept der menschlichen Würde so vielschichtig ist, soll in dieser Arbeit ein Abriss der wesentlichen Stationen gegeben werden.

Autorentext
Peter Wöckel, M.A., wurde 1983 in Gera geboren. Seine Studienzeit beendete er 2011 als Magister Artium der Interkulturellen Kommunikation und der Philosophie. Die ständige Konfrontation mit starren Zeitplänen und Zeitmangel weckte in ihm das Interesse, dem Phänomen der Beschleunigten Gesellschaft auf den Grund zu gehen.
Heute setzt er seine Zeit als Lehrer, Trainer, Projekt- und Prozessbegleiter ein.

Klappentext

Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 1,0, Technische Universität Chemnitz, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes heißt es: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Auf einem Wahlplakat wird ,Leben in Würde' politisch versprochen. Bis vor nicht allzu langer Zeit galt der Grundsatz: "Die schrankenlose Durchleuchtung persönlicher Verhältnisse durch Fragebogen verstößt gegen Art. 1 Abs. 1. Es ist mir der Menschenwürde unvereinbar, ,wenn von jemandem ohne Grund Lichtbilder und Fingerabdrücke in einer Kartei der Polizei aufbewahrt werden." Was bedeutet der Begriff Würde, wenn er fast schon inflationär und scheinbar ohne Notwendigkeit der näheren Erläuterung, selbstverständlich, quasi selbsterklärend gebraucht wird? Anscheinend wird ,Würde' als universeller Ausgangspunkt rechtlicher, politischer, philosophischer und in jüngster Zeit auch biologischer Anschauungen und Wertungen des Menschen zur Hand genommen und die "Vorstellung, man könne ohne Hinsehen auf alle Umstände und alle betroffenen Interessen kategorische Unrechtsurteile abgeben und demgemäß absolute Grundrechte verbürgen" kommt jedem gelegen, der nach der letzten Begründung verschiedener ethischer Überzeugungen sucht. Im Seminar: "Natur und Kultur", auf dessen Grundlage diese Arbeit aufbaut, wurde der Begriff der Menschenwürde mehrfach als Argument, gegen welches nicht angekommen werden kann, ohne ethische Grundsätze moralisch vertretbar zu verletzen, verwendet und schien unbezwingbar. In dieser Arbeit soll daher der Frage nachgegangen werden, woher der Begriff stammt und wie er an Bedeutung bis hin zum ersten Artikel und Grundsatz des Grundgesetzes gewinnen konnte. Dabei wird der Kant'sche Würdebegriff zentral sein, denn er - soviel sei vorweggenommen - nimmt für das aktuelle Würdeverständnis die wesentlichste Vorreiterrolle ein. Auf welchen philosophischen Grundlagen basieren Kants Überlegungen? Warum hat sich gerade sein Verständnis so einflussreich ausgewirkt und wie hat sich der Begriff bis heute semantisch weiterentwickelt? Wie wurde er zur Grundlage deutscher und internationaler Rechtsprechung und Wertvorstellungen? Wie kann er definiert werden und welche Probleme treten dabei auf? Welche Zukunft hat der Begriff? Gerade weil das Konzept der menschlichen Würde so vielschichtig ist, soll in dieser Arbeit ein Abriss der wesentlichen Stationen gegeben werden.

Titel
Würde bei Kant - Genese, Aktualität und Zukunft einer moralischen Kategorie
Untertitel
Unterstützte Lesegerätegruppen: PC/MAC/eReader/Tablet
EAN
9783640726912
ISBN
978-3-640-72691-2
Format
E-Book (epub)
Hersteller
Herausgeber
Veröffentlichung
19.10.2010
Digitaler Kopierschutz
frei
Dateigrösse
0.18 MB
Anzahl Seiten
22
Jahr
2010
Untertitel
Deutsch