Robert Freitag examines the rules and regulations of product liability in German, French and European Community law and deals with the conflict of law rules of both states concerning cross-border liability. He gives a profound analysis of the EC regulations concerning the free movement of goods. He further asserts that international products liability law is not governed by an EC-inspired rule of origin. However, certain basic legal principles derived from the fundamental concept of the Single European Market require national conflict of laws provisions to satisfy the demands of Art. 28 EC. The author discusses these implications on the basis of the classical choice of law approach which is typical of continental European legal systems.
Der grenzüberschreitende Warenabsatz innerhalb Europas spielt für die exportorientierte deutsche Industrie eine bedeutende wirtschaftliche Rolle. Der Rechtsverkehr deutscher Produzenten mit dem größten Außenhandelspartner Frankreich wird jedoch durch erhebliche Unterschiede in der Konzeption, den Voraussetzungen und den Folgen der Haftung des Herstellers für durch seine Produkte verursachte Schäden erheblich erschwert. An diesem Zustand hat sich auch durch die europäische Produkthaftungsrichtline nichts geändert. Demgemäß unterscheiden sich auch die Regelungen des Internationalen Privatrechts beider Staaten, die darüber bestimmen, welches Recht auf einen grenzüberschreitenden Produkthaftungsfall anwendbar ist. Art und Umfang der Haftung des Herstellers hängen folglich regelmäßig von der eher zufälligen Frage ab, vor welchem Gericht über den Produkthaftungsfall entschieden wird.
Die hieraus resultierende Rechtsvielfalt und -unsicherheit ist europarechtlich bedenklich. Da die gemeinschaftsrechtliche Warenverkehrsfreiheit auch den Export schadenstiftender Produkte schützt, ist es notwendig, sie auf ihre Vorgaben für die mitgliedstaatlichen Kollisionsrechte zu untersuchen. Dabei zeigt Robert Freitag, daß der Hersteller nicht unter Berufung auf die Warenverkehrsfreiheit verlangen kann, stets nach den Haftungsstandards seines Heimatlandes beurteilt zu werden. Das Gemeinschaftsrecht erfordert jedoch, daß die Parteien des Haftungsfalles das auf ihre Rechtsverhältnisse anwendbare Recht zu jeder Zeit einvernehmlich festlegen können. Im übrigen genügt das geltende Internationale Produkthaftungsrecht den Vorgaben des EG-Vertrages, auch soweit es die Staatsangehörigkeit der Parteien berücksichtigt.
Autorentext
Geboren 1968; 1988-94 Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen, Bordeaux und Bayreuth; 1991-92 Maître en droit, Université Bordeaux Montesquieu; 1996 zweites jur. Staatsexamen; 1996-99 Wiss. Assistent an der Universität Bayreuth; seit 1999 Wiss. Assistent an der Universität Bielefeld; 2000 Promotion.
Der grenzüberschreitende Warenabsatz innerhalb Europas spielt für die exportorientierte deutsche Industrie eine bedeutende wirtschaftliche Rolle. Der Rechtsverkehr deutscher Produzenten mit dem größten Außenhandelspartner Frankreich wird jedoch durch erhebliche Unterschiede in der Konzeption, den Voraussetzungen und den Folgen der Haftung des Herstellers für durch seine Produkte verursachte Schäden erheblich erschwert. An diesem Zustand hat sich auch durch die europäische Produkthaftungsrichtline nichts geändert. Demgemäß unterscheiden sich auch die Regelungen des Internationalen Privatrechts beider Staaten, die darüber bestimmen, welches Recht auf einen grenzüberschreitenden Produkthaftungsfall anwendbar ist. Art und Umfang der Haftung des Herstellers hängen folglich regelmäßig von der eher zufälligen Frage ab, vor welchem Gericht über den Produkthaftungsfall entschieden wird.
Die hieraus resultierende Rechtsvielfalt und -unsicherheit ist europarechtlich bedenklich. Da die gemeinschaftsrechtliche Warenverkehrsfreiheit auch den Export schadenstiftender Produkte schützt, ist es notwendig, sie auf ihre Vorgaben für die mitgliedstaatlichen Kollisionsrechte zu untersuchen. Dabei zeigt Robert Freitag, daß der Hersteller nicht unter Berufung auf die Warenverkehrsfreiheit verlangen kann, stets nach den Haftungsstandards seines Heimatlandes beurteilt zu werden. Das Gemeinschaftsrecht erfordert jedoch, daß die Parteien des Haftungsfalles das auf ihre Rechtsverhältnisse anwendbare Recht zu jeder Zeit einvernehmlich festlegen können. Im übrigen genügt das geltende Internationale Produkthaftungsrecht den Vorgaben des EG-Vertrages, auch soweit es die Staatsangehörigkeit der Parteien berücksichtigt.
Autorentext
Geboren 1968; 1988-94 Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen, Bordeaux und Bayreuth; 1991-92 Maître en droit, Université Bordeaux Montesquieu; 1996 zweites jur. Staatsexamen; 1996-99 Wiss. Assistent an der Universität Bayreuth; seit 1999 Wiss. Assistent an der Universität Bielefeld; 2000 Promotion.
Titel
Der Einfluß des Europäischen Gemeinschaftsrechts auf das internationale Produkthaftungsrecht
Autor
EAN
9783161584077
Format
E-Book (pdf)
Hersteller
Veröffentlichung
01.08.2020
Digitaler Kopierschutz
Adobe-DRM
Lesemotiv
Unerwartete Verzögerung
Ups, ein Fehler ist aufgetreten. Bitte versuchen Sie es später noch einmal.