Das Öffentliche Wirtschaftsrecht regelt das grundsätzliche Verhältnis des Staates zur Wirtschaft. Der Staat ist beispielsweise durch Subventionen oder durch Eingriffe zum Schutz der Umwelt in der Wirtschaft präsent. Europäische Integration und Internationalisierung bringen zusätzlichen Regulierungsbedarf mit sich, weil gleiche Wettbewerbschancen nur durch neues und besseres Recht hergestellt werden können. Kompakt, übersichtlich, aktuell und didaktisch auf die spezifischen Lernbedürfnisse der Studenten zugeschnitten, bietet dieses Lehrbuch sehr gute Übungsmöglichkeiten für Anfänger und Fortgeschrittene. Textbeispiele und Musterklausuren veranschaulichen ein Rechtsgebiet, das durch die Schwerpunktbildung an den juristischen Fakultäten erheblich an Bedeutung gewonnen hat.
Kompaktes Lehrbuch für Anfänger und Fortgeschrittene Aktuell, übersichtlich und didaktisch auf die spezifischen Lernbedürfnisse der Studenten zugeschnitten Anschauliche Übungshilfen mit Textbeispielen und Musterklausuren Includes supplementary material: sn.pub/extras
Klappentext
Das öffentliche Wirtschaftsrecht regelt das Verhältnis des Staates zur Wirtschaft. Der Staat ist bspw. durch Subventionen oder Eingriffe zum Schutz der Umwelt in der Wirtschaft präsent. Europäische Integration und Internationalisierung bringen zusätzlichen Regulierungsbedarf mit sich. Kompakt, übersichtlich, aktuell und didaktisch auf die spezifischen Lernbedürfnisse der Studenten zugeschnitten, bietet dieses Lehrbuch sehr gute Übungsmöglichkeiten für Anfänger und Fortgeschrittene. Textbeispiele und Musterklausuren veranschaulichen ein Rechtsgebiet, das durch die Schwerpunktbildung an juristischen Fakultäten erheblich an Bedeutung gewann.
Inhalt
Europarechtliche Grundlagen.- Verfassungsrechtliche Grundlagen.- Die Organisation der Wirtschaftsverwaltung.- Wirtschafts- und Währungspolitik.- Die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand.- Vergaberecht.- Subventionsrecht.- Gewerberecht.- Handwerksrecht.- Gaststättenrecht.- Netzregulierung am Beispiel des Telekommunikationsrechts.