Legal arguments that draw on history mirror the legality and plasticity of positive law. However, they are widely misunderstood. Sebastian Schwab argues that, in spite of its uncertainties, law requires historical knowledge and that the concrete value of historical arguments is shaped by the ever-changing law.
Historische Argumente im Recht geben Fragen auf. Warum argumentiert man im Recht unter Bezugnahme auf historisches Wissen, obwohl die Geschichtstheorie doch gezeigt hat, mit welchen Unsicherheiten es belastet ist? Und: Hat historische Argumentation in der deutschen Rechtsordnung Platz? Ist sie nicht viel zu reaktionär? Es bedarf eines Zweischritts: Man muss sich von den Debatten um die "historische Auslegung" lösen und historische Argumente ganz abstrakt als Ausdruck der Grundstruktur positiven Rechts fassen. Positives Recht muss historisch argumentieren, weil sich darin seine Rechtlichkeit erweist und aktualisiert. Daneben aber bedarf es einer Betrachtung, die sich tatsächlich auf die ganz konkrete Rechtsordnung einlässt. Nur dann sind Methodenfragen wirklich Verfassungsfragen. Zentrale Weichenstellungen im Verständnis des grundgesetzlichen Demokratieprinzips geraten so in den Fokus.
Autorentext
Geboren 1994; Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen, Brüssel und Berlin; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insb. Staatskirchenrecht und Kirchenrecht in Göttingen; Rechtsreferendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg.
Inhalt
Grundlegung
A. Einführung
B. Auslegung, Argumentation, Geschichtlichkeit
Teil I: Motive und Strategien historischer Argumentation
C. Geschichtstheorie und Recht
D. Positivität und Historizität
Teil II: Prämissen historischer Argumentation
E. Prämissen und Verfassung
F. Drei Verfassungsfragen
Schluss
G. Drei Blickachsen
H. Epilog
Historische Argumente im Recht geben Fragen auf. Warum argumentiert man im Recht unter Bezugnahme auf historisches Wissen, obwohl die Geschichtstheorie doch gezeigt hat, mit welchen Unsicherheiten es belastet ist? Und: Hat historische Argumentation in der deutschen Rechtsordnung Platz? Ist sie nicht viel zu reaktionär? Es bedarf eines Zweischritts: Man muss sich von den Debatten um die "historische Auslegung" lösen und historische Argumente ganz abstrakt als Ausdruck der Grundstruktur positiven Rechts fassen. Positives Recht muss historisch argumentieren, weil sich darin seine Rechtlichkeit erweist und aktualisiert. Daneben aber bedarf es einer Betrachtung, die sich tatsächlich auf die ganz konkrete Rechtsordnung einlässt. Nur dann sind Methodenfragen wirklich Verfassungsfragen. Zentrale Weichenstellungen im Verständnis des grundgesetzlichen Demokratieprinzips geraten so in den Fokus.
Autorentext
Geboren 1994; Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen, Brüssel und Berlin; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insb. Staatskirchenrecht und Kirchenrecht in Göttingen; Rechtsreferendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg.
Inhalt
Grundlegung
A. Einführung
B. Auslegung, Argumentation, Geschichtlichkeit
Teil I: Motive und Strategien historischer Argumentation
C. Geschichtstheorie und Recht
D. Positivität und Historizität
Teil II: Prämissen historischer Argumentation
E. Prämissen und Verfassung
F. Drei Verfassungsfragen
Schluss
G. Drei Blickachsen
H. Epilog
Titel
Geschichte und Argument
Untertitel
Studien zur historischen Argumentation im Recht
Autor
EAN
9783161635274
Format
E-Book (pdf)
Hersteller
Genre
Veröffentlichung
01.06.2024
Digitaler Kopierschutz
Adobe-DRM
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