Stimmrechtsberater nehmen in der gelebten Corporate Governance börsennotierter Aktiengesellschaften mit ihren Vorschlägen an die Aktionäre, wie diese ihre Stimmrechte auf der Hauptversammlung ausüben sollen, eine zunehmend bedeutende Rolle ein. Bislang normativ nicht erfasst, ist nunmehr durch die zweite EU-Aktionärsrechterichtlinie vom Mai 2017 die erstmalige Regulierung der Stimmrechtsberater erfolgt. Die Umsetzung der statuierten Transparenzpflichten hat das ARUG II in den §§ 134a, 134d AktG verortet. Die Arbeit befasst sich zum einen mit der Umsetzungsgesetzgebung durch das ARUG II und legt dabei den Fokus auf die vielfältige Kritik am Wirken der Stimmrechtsberater. Weiterhin wird ganz grundsätzlich der Frage nachgegangen, ob und wie sich der Einfluss der Stimmrechtsberater, die aus dem monistischen System kommen, in das dualistische System der deutschen Aktiengesellschaft mit seinem eigenständigen Überwachungsorgan Aufsichtsrat einpassen lässt.
Zusammenfassung
Stimmrechtsberater nehmen in der gelebten Corporate Governance borsennotierter Aktiengesellschaften mit ihren Vorschlagen an die Aktionare, wie diese ihre Stimmrechte auf der Hauptversammlung ausuben sollen, eine zunehmend bedeutende Rolle ein. Bislang normativ nicht erfasst, ist nunmehr durch die zweite EU-Aktionarsrechterichtlinie vom Mai 2017 die erstmalige Regulierung der Stimmrechtsberater erfolgt. Die Umsetzung der statuierten Transparenzpflichten hat das ARUG II in den 134a, 134d AktG verortet. Die Arbeit befasst sich zum einen mit der Umsetzungsgesetzgebung durch das ARUG II und legt dabei den Fokus auf die vielfaltige Kritik am Wirken der Stimmrechtsberater. Weiterhin wird ganz grundsatzlich der Frage nachgegangen, ob und wie sich der Einfluss der Stimmrechtsberater, die aus dem monistischen System kommen, in das dualistische System der deutschen Aktiengesellschaft mit seinem eigenstandigen Uberwachungsorgan Aufsichtsrat einpassen lasst.
Zusammenfassung
Stimmrechtsberater nehmen in der gelebten Corporate Governance borsennotierter Aktiengesellschaften mit ihren Vorschlagen an die Aktionare, wie diese ihre Stimmrechte auf der Hauptversammlung ausuben sollen, eine zunehmend bedeutende Rolle ein. Bislang normativ nicht erfasst, ist nunmehr durch die zweite EU-Aktionarsrechterichtlinie vom Mai 2017 die erstmalige Regulierung der Stimmrechtsberater erfolgt. Die Umsetzung der statuierten Transparenzpflichten hat das ARUG II in den 134a, 134d AktG verortet. Die Arbeit befasst sich zum einen mit der Umsetzungsgesetzgebung durch das ARUG II und legt dabei den Fokus auf die vielfaltige Kritik am Wirken der Stimmrechtsberater. Weiterhin wird ganz grundsatzlich der Frage nachgegangen, ob und wie sich der Einfluss der Stimmrechtsberater, die aus dem monistischen System kommen, in das dualistische System der deutschen Aktiengesellschaft mit seinem eigenstandigen Uberwachungsorgan Aufsichtsrat einpassen lasst.
Titel
Der Stimmrechtsberater in der Unternehmensverfassung der deutschen Aktiengesellschaft
Untertitel
Zugleich ein Beitrag zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie II
Autor
EAN
9783748906018
Format
E-Book (pdf)
Hersteller
Genre
Veröffentlichung
16.07.2020
Digitaler Kopierschutz
Adobe-DRM
Dateigrösse
2.71 MB
Anzahl Seiten
480
Lesemotiv
Unerwartete Verzögerung
Ups, ein Fehler ist aufgetreten. Bitte versuchen Sie es später noch einmal.