Mit dem Brexit wird Großbritannien zu einem echten Drittstaat. Folge dessen soll sein, dass englische Gesellschaften mit Sitz im Inland als GbR oder OHG behandelt werden müssen. Aus Sicht des Verfassers ist diese Rechtsfolge auf Grundlage der Grundfreiheiten des AEUV jedoch nicht zwingend. Die Arbeit befasst sich vor diesem Hintergrund mit dem Alleinstellungsmerkmal der Kapitalverkehrsfreiheit ihrer Wirkung auch gegenüber Drittstaatsangehörigen. Die Rechtsprechung nimmt gegenüber dieser Besonderheit bislang jedoch eine äußerst restriktive Haltung ein. Der Verfasser legt dar, weshalb die Kapitalverkehrsfreiheit entgegen der herrschenden Meinung insbesondere auch gegenüber Drittstaatsangehörigen umfassend gelten müsse. Hieraus folge sodann, dass die in Bezug auf die Niederlassungsfreiheit ergangene Überseering-Rechtsprechung auf die Kapitalverkehrsfreiheit übertragen werden müsse sodass auch Gesellschaften aus Drittstaaten mit Sitz im Inland das Recht haben, als solche anerkannt zu werden.
Zusammenfassung
Mit dem "e;Brexit"e; wird Grobritannien zu einem echten Drittstaat. Folge dessen soll sein, dass englische Gesellschaften mit Sitz im Inland als GbR oder OHG behandelt werden mussen. Aus Sicht des Verfassers ist diese Rechtsfolge auf Grundlage der Grundfreiheiten des AEUV jedoch nicht zwingend. Die Arbeit befasst sich vor diesem Hintergrund mit dem Alleinstellungsmerkmal der Kapitalverkehrsfreiheit - ihrer Wirkung auch gegenber Drittstaatsangehrigen. Die Rechtsprechung nimmt gegenber dieser Besonderheit bislang jedoch eine uerst restriktive Haltung ein. Der Verfasser legt dar, weshalb die Kapitalverkehrsfreiheit entgegen der herrschenden Meinung insbesondere auch gegenber Drittstaatsangehrigen umfassend gelten msse. Hieraus folge sodann, dass die in Bezug auf die Niederlassungsfreiheit ergangene berseering-Rechtsprechung auf die Kapitalverkehrsfreiheit bertragen werden msse - sodass auch Gesellschaften aus Drittstaaten mit Sitz im Inland das Recht haben, als solche anerkannt zu werden.
Zusammenfassung
Mit dem "e;Brexit"e; wird Grobritannien zu einem echten Drittstaat. Folge dessen soll sein, dass englische Gesellschaften mit Sitz im Inland als GbR oder OHG behandelt werden mussen. Aus Sicht des Verfassers ist diese Rechtsfolge auf Grundlage der Grundfreiheiten des AEUV jedoch nicht zwingend. Die Arbeit befasst sich vor diesem Hintergrund mit dem Alleinstellungsmerkmal der Kapitalverkehrsfreiheit - ihrer Wirkung auch gegenber Drittstaatsangehrigen. Die Rechtsprechung nimmt gegenber dieser Besonderheit bislang jedoch eine uerst restriktive Haltung ein. Der Verfasser legt dar, weshalb die Kapitalverkehrsfreiheit entgegen der herrschenden Meinung insbesondere auch gegenber Drittstaatsangehrigen umfassend gelten msse. Hieraus folge sodann, dass die in Bezug auf die Niederlassungsfreiheit ergangene berseering-Rechtsprechung auf die Kapitalverkehrsfreiheit bertragen werden msse - sodass auch Gesellschaften aus Drittstaaten mit Sitz im Inland das Recht haben, als solche anerkannt zu werden.
Titel
Die Kapitalverkehrsfreiheit im Verhältnis zu Drittstaaten und ihre Auswirkung auf die Anerkennung ausländischer Gesellschaften
Autor
EAN
9783845292724
Format
E-Book (pdf)
Hersteller
Veröffentlichung
18.07.2018
Digitaler Kopierschutz
Adobe-DRM
Anzahl Seiten
264
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