Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 14 Punkte, Martin-Luther-Universitt Halle-Wittenberg (Rechtswissenschaftliches Institut), Veranstaltung: Rechtsgeschichtliches Seminar: Gaukler - Huren - Henker: Zu Rechtsproblemen sozialer Randgruppen in der sptmittelalterlichen Gesellschaft und deren Wirkungen in die Moderne, Sprache: Deutsch, Abstract: In den Lexika der heutigen Zeit wird die Stadt als eine "Siedlung mit meist nicht landwirtschaftlichen Funktionen, welche unter anderem gekennzeichnet ist, durch eine gewisse Gre, Geschlossenheit der Ortsform, eine hohe Bebauungsdichte und zentrale Funktionen in Handel, Kultur und Verwaltung" bezeichnet. Bei dem Gedanken an die Stadt des Mittelalters wird in uns die Erinnerung an eine mit Mauern und Trmen befestigte Ortschaft mit einem Gewirr von unregelmigen schmalen Gassen und gotischen spitzgiebeligen Husern geweckt. Der Mauergrtel und die geschlossene Bau- weise gehren ebenso zum Wesen der Stadt wie die Stadtverfassung selbst, welche die Stadt in rechtlicher Beziehung aus dem umgebenden Land heraushebt.1 In wirtschaftlicher Hinsicht bestand die besondere Leistung der Stadt des Mittelalters im Auf- bau einer umfassenden Markt- und Verkehrswirtschaft mit dem Austausch von Luxus- und Massengtern ber weite Entfernungen, in der Konzentration von Handel und Gewerbe, in einer planmigen Wirtschaftspolitik, in der wirtschaftlichen Beherrschung des Umlandes und in der Erschlieung neuer Absatzrume. Die politische Bedeutung der Stadt lag vor allem in ihrem Festungscharakter und in ihrer berlegenen Finanzkraft. Der Begriff "Stadt" stammt vom Mittelhochdeutschen "stat", damit bezeichnete man schon sehr frh eine Wohnsttte oder eine Siedlung. Im 12.Jahrhundert stand er fr den mittelalterlichen Rechtsbegriff. Der historische Stadtbegriff definiert die Stadt folgendermaen: Stdte sind Gemeinden, welchen bei speziellen Voraussetzungen der Stadttitel verliehen wurde, was die Zuerkennung bestimmter Stadtrechte miteinschloss, z.Bsp. das Marktrecht, das Recht auf Selbstverwaltung, die Freiheit der Stadtbrger ("Stadtluft macht frei"), das Recht auf Besteuerung, Gerichtsbarkeit, die Aufhebung der Leibeigenschaft, das Zollrecht und das Recht zur Einfriedung und Verteidigung. Durch das zuletzt erwhnte Stadtrecht wurde die scharfe Trennung zwischen Stadt und Umland verdeutlicht. Zur Einordnung einer Siedlung bezogen auf uere Merkmale unter den Begriff "Stadt" im historischen Sinne bedarf es der Erfllung dreier Kriterien: 1. Es gibt eine Mauer um die Stadt, mit der die Ganzheit und der Zusammenhalt der Gemeinschaft, sowie deren Abwehr gegen uere Einflsse betont wird...