To what extent are members of cartels held liable in anti-trust tort law? Theresa Schüssel-Kohlhäufl assesses the accountability of groups according to the anti-trust wording of § 830 of Germany's Civil Code. The author also takes into account the influence of the legal character of the single, complex and continuous infringement of the EU's law for fines.

Das Kartelldeliktsrecht hat mit der Entwicklung des Private Enforcement an Bedeutung gewonnen. Die Praxis sieht sich im Zusammenhang mit Schadenersatzklagen von Abnehmern der Kartellanten mit Fragen konfrontiert, die die Reichweite eines Hardcore-Verstoßes und der durch ihn bewirkten Schadensfolgen betreffen. Schützt die Rückkehr eines Unternehmens zu wettbewerbskonformem Verhalten vor der Haftung für den Kartellverstoß? Gibt es zeitliche Grenzen? Haftet ein Unternehmen auch dann für Teile eines wettbewerbswidrigen Geschehens, wenn es auf dem betroffenen Markt nicht tätig ist? Theresa Schüssel-Kohlhäufl analysiert die "gemeinschaftlich begangene Tat" des BGB-Deliktsrechts in ihrer kartellschadenersatzrechtlichen Einkleidung. Sie berücksichtigt dabei auch den Einfluss der Rechtsfigur der komplexen und fortdauernden Zuwiderhandlung (single, complex and continuous infringement) des EU-Bußgeldrechts.

Autorentext
Geboren 1989; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Tübingen; Rechtsreferendariat in Stuttgart und Frankfurt a.M.; Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Tübingen; seit 2018 Richterin im OLG-Bezirk Stuttgart.
Titel
Die Struktur des Delikts im Kartellschadenersatzrecht
Untertitel
Eine Analyse unter besonderer Berücksichtigung der Feststellungswirkung des § 33b GWB
EAN
9783161590115
Format
E-Book (pdf)
Hersteller
Veröffentlichung
01.04.2020
Digitaler Kopierschutz
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