In German civil law, the protection of the reliance interest has traditionally been regarded as a matter of non-contractual liability. Thomas Ackermann argues that a shift of perspective is required, in order to understand the system of obligations in a way that corresponds to the philosophical and economic foundations of contract law in a modern society.
Die Haftung auf das negative Interesse wird im deutschen Privatrecht weithin auf einen im Vertrauen, im Verkehrsinteresse oder schlicht im 'Gesetz', aber nicht in der privatrechtlichen Selbstbindung wurzelnden Tatbestand gestützt. Thomas Ackermann legt dar, dass diese Sicht weder rechtspolitisch legitim noch rechtsdogmatisch gefordert ist, und entwickelt die Pflicht zum Ersatz des negativen Interesses als Sanktion für vertragliche und außervertragliche Selbstbindungstatbestände. Die Neuinterpretation der Verknüpfung von Selbstbindung und Sanktion ermöglicht es, zahlreiche Problemlösungen zu verstehen, die, obwohl sie offenbar sachgerecht sind, nicht in ein von der konventionellen Auffassung geprägtes Haftungssystem passen. Das rechtspolitische Fundament dieser Weichenstellung wird im ersten Teil der Untersuchung durch den Entwurf einer marktfunktionalen Selbstbindungskonzeption gelegt, welche die ökonomischen Wertungen offen legen hilft, die seit den Anstößen durch Jhering und Fuller in der deutschen und in der anglo-amerikanischen Rechtsentwicklung wirksam geworden sind. Der zweite Teil entfaltet das hierauf gründende System des Schutzes des negativen Interesses im deutschen Recht. Neu geschaffene Regelungen wie § 284 BGB und angestammte Rechtsinstitute wie die c.i.c. werden dadurch erstmals bis ins Detail als Teil eines stimmigen Ganzen erschlossen.
Autorentext
Geboren 1966; Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Cambridge; 1997 Promotion und 2004 Habilitation in Bonn; Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München.
Die Haftung auf das negative Interesse wird im deutschen Privatrecht weithin auf einen im Vertrauen, im Verkehrsinteresse oder schlicht im 'Gesetz', aber nicht in der privatrechtlichen Selbstbindung wurzelnden Tatbestand gestützt. Thomas Ackermann legt dar, dass diese Sicht weder rechtspolitisch legitim noch rechtsdogmatisch gefordert ist, und entwickelt die Pflicht zum Ersatz des negativen Interesses als Sanktion für vertragliche und außervertragliche Selbstbindungstatbestände. Die Neuinterpretation der Verknüpfung von Selbstbindung und Sanktion ermöglicht es, zahlreiche Problemlösungen zu verstehen, die, obwohl sie offenbar sachgerecht sind, nicht in ein von der konventionellen Auffassung geprägtes Haftungssystem passen. Das rechtspolitische Fundament dieser Weichenstellung wird im ersten Teil der Untersuchung durch den Entwurf einer marktfunktionalen Selbstbindungskonzeption gelegt, welche die ökonomischen Wertungen offen legen hilft, die seit den Anstößen durch Jhering und Fuller in der deutschen und in der anglo-amerikanischen Rechtsentwicklung wirksam geworden sind. Der zweite Teil entfaltet das hierauf gründende System des Schutzes des negativen Interesses im deutschen Recht. Neu geschaffene Regelungen wie § 284 BGB und angestammte Rechtsinstitute wie die c.i.c. werden dadurch erstmals bis ins Detail als Teil eines stimmigen Ganzen erschlossen.
Autorentext
Geboren 1966; Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Cambridge; 1997 Promotion und 2004 Habilitation in Bonn; Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München.
Titel
Der Schutz des negativen Interesses
Untertitel
Zur Verknüpfung von Selbstbindung und Sanktion im Privatrecht
Autor
EAN
9783161511998
ISBN
978-3-16-151199-8
Format
E-Book (pdf)
Hersteller
Herausgeber
Digitaler Kopierschutz
Adobe-DRM
Dateigrösse
3.41 MB
Anzahl Seiten
603
Jahr
2007
Untertitel
Deutsch
Lesemotiv
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