Jeder Architekt, der in Berlin bauen möchte, muss die Bauordnung für Berlin kennen.
Vorwort
Ohne Kommentar kein Bauen in Berlin
Autorentext
Thomas Meyer ist Architekt und leitet als Senatsrat in der Senatsbauverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen langjährig die Oberste Bauaufsicht.
Dr. Justus Achelis ist langjähriger Justitiar des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt).
Annegret von Alven-Döring war langjährige Vorsitzende einer Baurechtskammer des Verwaltungsgerichts Berlin.
Dr. Mathias Hellriegel LL.M. ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Gründer der Sozietät HELLRIEGEL RECHTSANWÄLTE in Berlin.
Matthias Kohl ist Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und dort Mitglied des u.a. für Baurecht zuständigen 2. Senats.
Markus Rau LL.M. ist Richter am Verwaltungsgericht Berlin und war dort langjähriges Mitglied einer Baurechtskammer.
Klappentext
Seit 2006 ist die neue Bauordnung von Berlin in Kraft, die weitgehend die Regelungen der Musterbauordnung 2002 aufgreift.
Die aktuelle Berliner Bauordnung beruht auf den grundsätzlichen Erwägungen, sich im Verfahrens- wie im materiellen Recht auf die aus heutiger Sicht notwendigen Regelungen zu beschränken.
Teilziele sind
- Stärkung der Eigenverantwortung der am Bau Beteiligten,
- Reduzierung der Prüfprogramme der Baugenehmigungsverfahren,
- Deregulierung und Vereinfachung des materiellen Bauordnungsrechts.
Die 6. Auflage des bewährten Kommentars liefert aktuelle Erläuterungen, in die Praxiserfahrungen der letzten zwei Jahre Eingang fanden.
Ausführlich behandelt werden unter anderem das Abstandsflächenrecht, der Brandschutz, die am Bau Beteiligten, die bauaufsichtlichen Verfahren, die Behandlung des Bauantrages, die Prüfung bautechnischer Nachweise und die Regelungen über Bauprodukte und Bauarten.
Inhalt
Verfahrensfreie Vorhaben - Genehmigungsfreistellung.- vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren.- Neues Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren für Werbeanlagen.- Neues Genehmigungsverfahrens für die Beseitigung von Gebäuden mit Wohnraum - Baugenehmigungsverfahren.- Prüfung bautechnischer Nachweise.-Neues Abstandsflächenrecht.- Neue Regelungen zur Vermeidung rechtswidriger Grundstücksteilungen.- Neue Brandschutzregelungen.- Verwendbarkeitsnachweise für Bauprodukte und Bauarten.- Technische Baubestimmungen.- Bauvorlageberechtigung.- Bautechnische Nachweise.- Öffentlichkeitsbeteiligung.- Nachbarschutz.- Stellplätze Abstellplätze für Fahrräder.- Barrierefreies Bauen.- Die am Bau Beteiligten.- Bauvorlageberechtigung.- Baueinstellung und Beseitigung baulicher Anlagen.- Bestandsschutz.