The discussion on tax evaders who report themselves to the authorities gives the clear impression that what is being dealt with is a one-dimensional form of culpability limitation. Tobias Ceffinato establishes a connection between the legal principle of voluntary declaration and the numerous provisions for showing remorse and making active amends.
Die Installation der Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige im Steuerstrafrecht wird seit jeher auf kriminalpolitische bzw. fiskalische Interessen zurückgeführt. Damit wird das Rechtsinstitut auf das dogmatische Abstellgleis geschoben. Betrachtet man jedoch vergleichend das Institut des Rücktritts vom Versuch und die Regelungen zur tätigen Reue (insbesondere im Wirtschaftsstrafrecht) sowie der Wiedergutmachung, gerät die These von der vereinzelten Erscheinung ins Wanken. Nicht zuletzt die steigende Beliebtheit der Gefährdungsdelikte in der Gunst des Gesetzgebers und die damit einhergehende Vorverlagerung der Strafbarkeit führt zu einer Bedeutungszunahme der Problematik. Ausgehend hiervon geht Tobias Ceffinato der Frage nach, inwieweit derartige Regelungen auf Entkriminalisierungsströmungen rückführbar sind oder vielleicht eher dem Bereich der Schadenswiedergutmachung oder dem Täter-Opfer-Ausgleich zuzuweisen sind.
Autorentext
Geboren 1983; Studium der Rechtswissenschaften und Referendariat in Bayreuth; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht I in Bayreuth; 2011 Promotion; Akademischer Rat a.Z. am Lehrstuhl Strafrecht I in Bayreuth; 2016 Habilitation; momentan Staatsanwalt in Coburg, derzeit abgeordnet an die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg.
Die Installation der Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige im Steuerstrafrecht wird seit jeher auf kriminalpolitische bzw. fiskalische Interessen zurückgeführt. Damit wird das Rechtsinstitut auf das dogmatische Abstellgleis geschoben. Betrachtet man jedoch vergleichend das Institut des Rücktritts vom Versuch und die Regelungen zur tätigen Reue (insbesondere im Wirtschaftsstrafrecht) sowie der Wiedergutmachung, gerät die These von der vereinzelten Erscheinung ins Wanken. Nicht zuletzt die steigende Beliebtheit der Gefährdungsdelikte in der Gunst des Gesetzgebers und die damit einhergehende Vorverlagerung der Strafbarkeit führt zu einer Bedeutungszunahme der Problematik. Ausgehend hiervon geht Tobias Ceffinato der Frage nach, inwieweit derartige Regelungen auf Entkriminalisierungsströmungen rückführbar sind oder vielleicht eher dem Bereich der Schadenswiedergutmachung oder dem Täter-Opfer-Ausgleich zuzuweisen sind.
Autorentext
Geboren 1983; Studium der Rechtswissenschaften und Referendariat in Bayreuth; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht I in Bayreuth; 2011 Promotion; Akademischer Rat a.Z. am Lehrstuhl Strafrecht I in Bayreuth; 2016 Habilitation; momentan Staatsanwalt in Coburg, derzeit abgeordnet an die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg.
Titel
Vollendungsumkehr und Wiedergutmachung
Autor
EAN
9783161550508
ISBN
978-3-16-155050-8
Format
E-Book (pdf)
Hersteller
Herausgeber
Veröffentlichung
01.01.2017
Digitaler Kopierschutz
Adobe-DRM
Jahr
2017
Untertitel
Deutsch
Lesemotiv
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