Particularly when it comes to criminal proceedings against celebrities, fiery debates are sparked when the accused's lifework is alluded to in pleas for a lesser sentence. Tobias Stadler asks if such mitigation can be considered within current sentencing parameters without a clientele effect for the better situated being created.
Aufsehenerregende Strafverfahren wie die Prozesse gegen Peter Graf, Klaus Zumwinkel, Thomas Middelhoff, Uli Hoeneß oder zuletzt Werner Mauss entfachen unter Laien wie Juristen angeregte Diskussionen zu den unterschiedlichsten Facetten des jeweiligen Falles. Besonders leidenschaftliche Debatten entstehen dann, wenn auf die 'Lebensleistung' des Angeklagten hingewiesen und nach ihrer Berücksichtigung bei der Strafzumessung gefragt wird. Denn während der BGH eine Strafzumessungsrelevanz einfach begründungslos annimmt, befürchten die Gegner ein Klientelstrafrecht für Bessergestellte. Dass diese gerade in Bevölkerung und Medien äußerst kontrovers diskutierte Problematik rechtsdogmatisch lange vernachlässigt geblieben ist, erstaunt deshalb umso mehr. Tobias Stadler zeigt auf Grundlage des herrschenden Strafzumessungskonzepts auf, ob und wie eine Berücksichtigung erfolgen kann, ohne dabei einen Bessergestelltenbonus hervorzurufen.
Autorentext
Geboren 1984; Studium der Rechtswissenschaften an der LMU München; 2011 Erste Juristische Staatsprüfung; Referendariat im OLG Bezirk München; 2013 Zweite Juristische Staatsprüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter / Doktorand am Lehrstuhl für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der LMU München; Proberichter, Landgericht München I; Richter und hauptamtlicher Dozent an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern in Starnberg, Fachbereich Rechtspflege.
Aufsehenerregende Strafverfahren wie die Prozesse gegen Peter Graf, Klaus Zumwinkel, Thomas Middelhoff, Uli Hoeneß oder zuletzt Werner Mauss entfachen unter Laien wie Juristen angeregte Diskussionen zu den unterschiedlichsten Facetten des jeweiligen Falles. Besonders leidenschaftliche Debatten entstehen dann, wenn auf die 'Lebensleistung' des Angeklagten hingewiesen und nach ihrer Berücksichtigung bei der Strafzumessung gefragt wird. Denn während der BGH eine Strafzumessungsrelevanz einfach begründungslos annimmt, befürchten die Gegner ein Klientelstrafrecht für Bessergestellte. Dass diese gerade in Bevölkerung und Medien äußerst kontrovers diskutierte Problematik rechtsdogmatisch lange vernachlässigt geblieben ist, erstaunt deshalb umso mehr. Tobias Stadler zeigt auf Grundlage des herrschenden Strafzumessungskonzepts auf, ob und wie eine Berücksichtigung erfolgen kann, ohne dabei einen Bessergestelltenbonus hervorzurufen.
Autorentext
Geboren 1984; Studium der Rechtswissenschaften an der LMU München; 2011 Erste Juristische Staatsprüfung; Referendariat im OLG Bezirk München; 2013 Zweite Juristische Staatsprüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter / Doktorand am Lehrstuhl für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der LMU München; Proberichter, Landgericht München I; Richter und hauptamtlicher Dozent an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern in Starnberg, Fachbereich Rechtspflege.
Titel
Die Lebensleistung des Täters als Strafzumessungserwägung
Untertitel
Zugleich ein Beitrag zu den Grundlagen des Strafzumessungsrechts
Autor
EAN
9783161564857
Format
E-Book (pdf)
Hersteller
Digitaler Kopierschutz
Adobe-DRM
Dateigrösse
4.51 MB
Anzahl Seiten
735
Lesemotiv
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