Das revidierte Verjährungsrecht tritt auf den 1. Januar 2020 in Kraft. Es führt im Deliktsrecht neue Verjährungsfristen ein. Zentral sind die Verlängerung der kurzen relativen Verjährungsfrist, die Einführung einer zwanzigjährigen absoluten Verjährungsfrist bei Tötung oder bei Körperverletzung sowie die Überarbeitung der ausserordentlichen Verjährungsfristen für Forderungen aus strafbaren Handlungen. Im Vertragsrecht bleiben die Verjährungsfristen grundsätzlich unangetastet. Art. 128a OR führt jedoch für Forderungen auf Schadenersatz oder Genugtuung aus vertragswidriger Körperverletzung oder Tötung eines Menschen neue Fristen ein: eine dreijährige relative und eine zwanzigjährige absolute Verjährungsfrist. Daneben finden sich im neuen Verjährungsrecht weitere punktuelle Änderungen. Beim Gang durch das neue Recht bleibt auf Schritt und Tritt spürbar, dass es das Ergebnis eines harten politischen Tauziehens ist. Und auf den Anwalt lauern eigentlich Tretminen! Dieser Tagungsband stellt das neue Recht vor und dient als Wegweiser für die Zeit nach dem Inkrafttreten.
Zusammenfassung
Das revidierte Verjahrungsrecht tritt auf den 1. Januar 2020 in Kraft. Es fuhrt im Deliktsrecht neue Verjahrungsfristen ein. Zentral sind die Verlangerung der kurzen relativen Verjahrungsfrist, die Einfuhrung einer zwanzigjahrigen absoluten Verjahrungsfrist bei Totung oder bei Korperverletzung sowie die Uberarbeitung der ausserordentlichen Verjahrungsfristen fur Forderungen aus strafbaren Handlungen. Im Vertragsrecht bleiben die Verjahrungsfristen grundsatzlich unangetastet. Art. 128a OR fuhrt jedoch fur Forderungen auf Schadenersatz oder Genugtuung aus vertragswidriger Korperverletzung oder Totung eines Menschen neue Fristen ein: eine dreijahrige relative und eine zwanzigjahrige absolute Verjahrungsfrist. Daneben finden sich im neuen Verjahrungsrecht weitere punktuelle Anderungen. Beim Gang durch das neue Recht bleibt auf Schritt und Tritt sprbar, dass es das Ergebnis eines harten politischen Tauziehens ist. Und auf den Anwalt lauern eigentlich Tretminen! Dieser Tagungsband stellt das neue Recht vor und dient als Wegweiser fr die Zeit nach dem Inkrafttreten.
Zusammenfassung
Das revidierte Verjahrungsrecht tritt auf den 1. Januar 2020 in Kraft. Es fuhrt im Deliktsrecht neue Verjahrungsfristen ein. Zentral sind die Verlangerung der kurzen relativen Verjahrungsfrist, die Einfuhrung einer zwanzigjahrigen absoluten Verjahrungsfrist bei Totung oder bei Korperverletzung sowie die Uberarbeitung der ausserordentlichen Verjahrungsfristen fur Forderungen aus strafbaren Handlungen. Im Vertragsrecht bleiben die Verjahrungsfristen grundsatzlich unangetastet. Art. 128a OR fuhrt jedoch fur Forderungen auf Schadenersatz oder Genugtuung aus vertragswidriger Korperverletzung oder Totung eines Menschen neue Fristen ein: eine dreijahrige relative und eine zwanzigjahrige absolute Verjahrungsfrist. Daneben finden sich im neuen Verjahrungsrecht weitere punktuelle Anderungen. Beim Gang durch das neue Recht bleibt auf Schritt und Tritt sprbar, dass es das Ergebnis eines harten politischen Tauziehens ist. Und auf den Anwalt lauern eigentlich Tretminen! Dieser Tagungsband stellt das neue Recht vor und dient als Wegweiser fr die Zeit nach dem Inkrafttreten.
Titel
Das neue Verjährungsrecht
Untertitel
Tagung vom 29. Oktober 2019 in Luzern
Autor
Editor
EAN
9783727289118
Format
E-Book (pdf)
Hersteller
Genre
Veröffentlichung
30.10.2019
Digitaler Kopierschutz
Wasserzeichen
Anzahl Seiten
201
Lesemotiv
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