Schiedsgerichtliche Verfahren sind oft Kosten sparender und schneller als Bauprozesse vor ordentlichen Gerichten. Die Grundlage für schiedsgerichtliche Verfahren bei Baustreitigkeiten ist die "Schiedsgerichtsordnung für das Bauwesen einschließlich Anlagenbau" (SGO Bau). Die SGO Bau wird von der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V. und dem Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein E.V. herausgegeben.
Die Autoren kommentieren ausführlich, kompetent und praxisnah die einzelnen Abschnitte der SGO Bau.



Baustreitigkeiten setzen erhebliche Fachkenntnisse auf bautechnischem und bauwirtschaftlichem Gebiet voraus. Bei Bauprozessen vor ordentlichen Gerichten werden deshalb Bausachverständige hinzugezogen. Es kann deshalb in vielen Fällen Kosten sparender und schneller sein, wenn der Streit durch ein schiedsgerichtliches Verfahren beigelegt wird.
Die Grundlage für ein schiedsgerichtliches Verfahren bei Baustreitigkeiten ist die "Schiedsgerichtsordnung für das Bauwesen einschließlich Anlagenbau" (SGO Bau). Die SGO Bau wird von der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V. und dem Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein E.V. herausgegeben.
Die Autoren kommentieren ausführlich, kompetent und praxisnah die einzelnen Abschnitte der SGO Bau.


Autorentext

Rechtsanwalt Prof. Wolfgang Heiermann ist seit über 30 Jahren als Schiedsrichter und Vorsitzender von Schiedsgerichten im In- und Ausland tätig und konnte so in der materiellen und formellen Abwicklung von Schiedsverfahren vielfältige Erfahrungen sammeln. Prof. Heiermann war lange Jahre Mitglied des Vorstandes des DIS, Deutsches Institut für Schiedsgerichtswesen und wird in den Schiedsgerichtslisten des DIS, ICC Europäische Schiedsgerichtsordnung, ebenso geführt wie in der Sachverständigenliste zur Schiedsgerichtsordnung für das Bauwesen einschließlich Anlagenbau (SGO Bau).

Rechtsanwältin Andrea Kullack hat aufgrund ihrer Tätigkeiten in Bau- und Vergaberecht umfangreiche Erfahrungen gesammelt, die sie in verschiedenste Schiedsverfahren einbringen konnte, und ist in der Sachverständigenliste zur Schiedsgerichtsordnung für das Bauwesen einschließlich Anlagenbau (SGO Bau) aufgeführt.

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Bayer ist langjähriger Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes Bremen- Nordniedersachsen e.V.
Seine Beratungstätigkeit auf dem Baurechtssektor prädestiniert ihn, Fragen der Streitschlichtung verstärkt zu bearbeiten. Dr. Bayer hat zahlreiche Schiedsgerichtsverfahren abgewickelt.



Inhalt
Schiedsgerichtsordnung für das Bauwesen.- § 1 - Anwendungsbereich.- § 2 - Einleitung des Verfahrens.- § 3 - Schriftverkehr.- § 4 - Vertretung.- § 5 - Anzahl der Schiedsrichter.- § 6 - Qualifikation der Schiedsrichter.- § 7 - Ernennung des Einzelschiedsrichters.- § 8 - Ernennung des Dreier-Schiedsgerichts.- § 9 - Erklärung über die Ablehnung.- § 10 - Ablehnungsvoraussetzungen.- § 11 - Ablehnungsverfahren.- § 12 - Ersetzung eines Schiedsrichters.- § 13 - Verfahrensgrundsätze.- § 14 - Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens.- § 15 - Verhandlung, Säumnis.- § 16 - Niederschrift.- § 17 - Geheimhaltungspflicht.- § 18 - Klageerweiterung, Klageänderung, Klagerücknahme.- § 19 - Widerklage, Aufrechnung.- § 20 - Beschlussfassung über den Schiedsspruch.- § 21 - Form, Inhalt und Wirkung des Schiedsspruchs.- § 22 - Vergleich.- § 23 - Beendigung des Verfahrens.- § 24 - Aufbewahrung der Akten.- § 25 -Vorschüsse.- § 26 - Kostenentscheidung.- § 27 - Streitwert und Gebühren.- Kommentar zur Schiedsgerichtsordnung für das Bauwesen.- Abschnitt I: Einleitende Bestimmungen.- Abschnitt II: Zusammensetzung des Schiedsgerichts.- Abschnitt III: Ablehnung und Ersetzung von Schiedsrichtern.- Abschnitt IV: Verfahren.- Abschnitt V: Schiedsspruch und Beendigung des Verfahrens.- Abschnitt VI: Kosten des Schiedsgerichtsverfahrens.- Anhang I: Schiedsgerichtsklausel.- Anhang II: Auszüge aus der Zivilprozessordnung (ZPO).- Sachwortverzeichnis.
Titel
Kommentar zur Schiedsgerichtsordnung für das Bauwesen
Untertitel
Einschließlich Anlagenbau (SGO Bau)
EAN
9783322801913
Format
E-Book (pdf)
Veröffentlichung
07.03.2013
Digitaler Kopierschutz
Wasserzeichen
Anzahl Seiten
184
Auflage
2., vollst. überar. Auflage 2002
Lesemotiv