Wolfgang Weiß examines the prerequisites for a doctrine pertaining to the state's duties in the Federal Republic. The central purpose of the state is laid down in Article 1, Paragraph 1 of the Basic Law (Grundgesetz). Thus the duties of the state are derived from the fundamental rights only. This leads to the realization that duties of the Federal Republic of Germany are all matters of public interest which the state must guarantee, and all those matters which do not meet this criterion must be privatized. This concept would mean that the state would have to withdraw from almost all its economic activities. Restricting the state in this manner to its responsibility for giving a guarantee instead of performing certain activities by its own would correspond to the concept of the state in European law.

Welche Aufgaben hat der Staat? Die Auseinandersetzung mit der Privatisierung erfordert die Klärung dieser Frage. In Verfassungsstaaten stellt die Verfassung den Ausgangspunkt für die Staatsaufgabenlehre dar. Ferner ist die Erkenntnis des Staatszwecks notwendige Voraussetzung einer Staatsaufgabenlehre.
Wolfgang Weiß geht den entsprechenden Grundlagen und Bedingungen für eine Staatsaufgabenlehre der Bundesrepublik nach. Zentrale Staatszweckbestimmung des Grundgesetzes ist Art. 1 Abs. 1 GG; das Bekenntnis zur Menschenwürde wird in den Grundrechten konkretisiert. Die Staatsaufgaben ergeben sich daher allein aus den Grundrechten. Das führt zu der Erkenntnis, daß Staatsaufgaben der Bundesrepublik Deutschland alle im öffentlichen Interesse liegenden Angelegenheiten sind, die der Staat unter Einhaltung verfassungsrechtlicher Schranken wahrnimmt und die der Freiheit des einzelnen dienen. Das wird dahin operationalisiert, daß der Staat anstatt eigener Leistung grundsätzlich auf Gewährleistung beschränkt ist. Angelegenheiten, die dem nicht entsprechen, müssen materiell und nicht nur der Form nach privatisiert werden. Dieses Konzept erfordert einen Rückzug des Staates aus nahezu jeder wirtschaftlichen Betätigung. Ferner eröffnet dieser Ansatz Privatisierungspotentiale im Verwaltungsrecht durch stärkere Einbeziehung von Selbstkontrolle und kooperativen Formen. Diese grundsätzliche Beschneidung des Staates auf eine Gewährleistungsverantwortung anstelle von eigenen staatlichen Leistungen entspricht auch einem europäischen Staatlichkeitsbegriff.

Autorentext
Geboren 1966; 1988-93 Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in Bayreuth; 1993-97 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Bayreuth; 1995 Promotion; 1997 zweites juristisches Staatsexamen; 1997-2000 Wissenschaftlicher Assistent an der Universität Bayreuth; 2000 Habilitation; seit 2000 Privatdozent an der Universität Bayreuth.
Titel
Privatisierung und Staatsaufgaben
Untertitel
Privatisierungsentscheidungen im Lichte einer grundrechtlichen Staatsaufgabenlehre unter dem Grundgesetz
EAN
9783161581144
Format
E-Book (pdf)
Hersteller
Veröffentlichung
01.05.2020
Digitaler Kopierschutz
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