A UN arms embargo has been in place against North Korea for nearly a decade, as part of a broader sanctions regime designed to deny it the goods and funds needed to fuel its nuclear weapons and ballistic-missile programmes. Yet despite these sanctions, a host of state and non-state actors continue to buy arms, material and services from Pyongyang - and inject funds into the same coffers that drive North Korea's nuclear and missile development. While some of North Korea's military customers in the sanctions era since 2006 are well known - such as Iran, Syria and Burma - Pyongyang's wider client base receives little international attention. North Korea has continued to enjoy access to other defence markets across Africa and the Middle East.
The drivers of these clients' decisions to buy weapons and related goods from North Korea are rarely discussed. This gap in analysis is essential to fill. If tailored and effective approaches are to be developed to convince North Korea's customers to buy elsewhere, they must be based on a sound understanding of the considerations that motivated the client to turn to Pyongyang in the first place.
Target Markets comprehensively analyses the available information on these procurement decisions. It concludes, contrary to conventional wisdom, that the reasons that customers buy weapons and related goods and services from North Korea vary, often greatly. This study also concludes that one of the greatest achievements of the UN sanctions regime to date has been to deny North Korea access to modern conventional weapons technology that it can learn to manufacture at home and sell on to its clients around the world. Without more contemporary wares to tempt foreign buyers, North Korea will likely continue to see its client list for weapons and related goods and services shrinking.
Insgesamt liefert Groß mit seiner Kommentierung für den Bereich des BerHG einen kurzen, fokussierten Überblick, im Bereich der PKH und VKH einen detaillierten und allumfassenden Überblick über das Gebiet ... Das Werk stellt zwischenzeitlich einen Klassiker dar und gehört als Standardwerk in jedes mit dem Thema befasste Büro.
Stefan Lissner, Dipl.-Rechtspfleger, in: Der Deutsche Rechtspfleger 7/2016
Wer sich über das Recht der Beratungs-, Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe informieren will, ist mit der Neuauflage des Werks von Groß bestens bedient.
RVGreport 5/2016
Der Kommentar gibt auf alle wichtigen Fragen, die auf dem Gebiet des Kostenhilferechts in der Praxis aufkommen können, fundierte Antworten. Der Kommentar ist für Richter, Rechtspfleger und Rechtsanwälte gleichermaßen ein nützliches und unbedingt zu empfehlendes Arbeitsmittel.
Rechtsanwältin Marion Andrae auf: http://dierezensenten.blogspot.de 12.7.2016
Dem nach den Themen Beratungshilfe und Prozess-/Verfahrenskostenhilfe suchenden Leser ist der vorliegende Kommentar als hervorragendes und unverzichtbares Werk zu empfehlen.
Dipl.-Rechtspfleger (FH) Marco Stoll, Justizamtsrat, Bezirksrevisor am Landgericht Saarbrücken
Die Anschaffung des handlichen Kommentars ist jedem zu empfehlen, der auf diesem Gebiet tätig ist. Die Verbindung der drei Rechtsgebiete in einem Kommentar erweist sich als sinnvoll, da diese durch Gesetzesverweisungen eng miteinander verknüpft sind. Der Leser erhält in nur einem Werk die für die Praxis benötigten, wesentlichen Informationen - und das zu einem äußerst moderaten Preis.
RAin Dr. Carmen Silvia Hergenröder in: fachbuchjournal 1/2014
Dieser brandaktuelle Kommentar mit gelungener Gewichtung und teils kritischer Würdigung der Neuerungen gibt praktische Antworten und vereinfacht die Bearbeitung kostenhilferechtlicher Sachverhalte.
RA Jens Jenau, Schloß Holte-Stukenbrock, in: AdVoice 1/2014
Der Kommentar wendet sich insbesondere an Rechtsanwälte, Richter, Rechtspfleger und Rechtsbeistände und kann allen empfohlen werden, da er eine gute Gesamtdarstellung der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften vereinigt.
Diplom-Rechtspflegerin (FH) Renate Baronin von König, Berlin, in: Rechtspfleger Studienhefte 3/2014
Neben den ausführlichen Kommentierungen überzeugen mich vor allem die immer wieder eingeschobenen Bewertungen der Gesetzeslage. ... ist das Werk damit ein zuverlässiger Begleiter im Rechtsalltag und weiterhin mit Nachdruck zu empfehlen.
RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl, auf: http://dierezensenten.blogspot.de 28.01.2014
Für Richter und Rechtspfleger, die tagtäglich über PKH/VKH/Beratungshilfe entscheiden müssen ist das Buch damit ein weit besserer weil ausführlicherer und praxisnäherer Kommentar als die normalen ZPO- oder FamFG-Kommentare. Entsprechendes gilt für die Anwaltschaft. Auch Berufsanfänger in der Anwaltschaft sollten nicht die Kosten für die Anschaffung des Buches scheuen - wer bei derart grundlegender Literatur spart, spart ganz klar an der falschen Stelle. Also: Unbedingte Kaufempfehlung.
RiAG Carsten Krumm auf: http://dierezensenten.blogspot.de 27.08.2012
Nicht zu Unrecht ist das Buch ein Standardwerk der angesprochenen Rechtsfragen. Für die Gerichte, die Rechtspfleger und die Rechtsanwälte ist das Werk unverzichtbar.
RA und FA für Familienrecht Dr. Lothar Müller in: FamRZ 14/2011
Es ist geglückt! Auf sagenhaft kompakten 500 Seiten wird der Leser in die Grundlagen der für viele Mandanten essentiellen staatlichen finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung eingewiesen. ...Ein Glanzstück des Kommentars, gerade für Berufseinsteiger, ist aber die bereits erwähnte Kommentierung des RVG. Hier werden Inhalt und Umfang des Vergütungsanspruchs des Rechtsanwaltes nicht nur differenziert, sondern auch gut nachvollziehbar erarbeitet, sodass man für die Auseinandersetzung mit dem Rechtspfleger gut gerüstet ist. Lesenswert ist auch hier die Ausarbeitung umstrittener Rechtsfragen, etwa der Anspruch des beigeordneten Anwalts auf eine Vergleichsgebühr bei Mitwirkung an einem außergerichtlichen Vergleich.
RAG Dr. Benjamin Krenberger auf: www.studjur-online.de 01.02.2011
Das vorliegende Werk ist der umfassendste Kommentar für alle im Zusammenhang mit PKH, VKH und BH auftretenden Fragen. ...Es liegt eine echte Überarbeitung, Straffung und Aktualisierung des Werkes vor, das wenn nicht auf den Tisch, so doch in Griffnähe eines jeden Anwalts und Richters gehört....Der Kommentar ist ein zuverlässiger Wegweiser durch die schwierigen Fragen der PKH und angrenzender Gebiete, er zeigt Fehlerquellen auf und zeichnet die Rechtssprechung ausführlich nach. Schon deshalb wird er sich in Kürze amortisieren.
RA Dr. Jürgen Niebling in: Verbraucher und Recht (VuR) 2/2011
Für alle, die mit dem Bereich der PKH konfrontiert sind, ist die Anschaffung dieses praktischen und handlichen Kommentars nur bestens zu empfehlen.
RA/FA für Familien- und Erbrecht Prof.Dr. Wolfgang Burandt in: ZFE - Zeitschrift für Familien- und Erbrecht 6/2008
Der handliche Kommentar ist uneingeschränkt empfehlenswert
Prof. Dipl.-Rpfl. Udo Hintzen in: Der Deutsche Rechtspfleger
Dieser "Praktikerkommentar" ... bietet durch seine einzigartige Zusammenstellung aller einschlägigen Normen (BerHG, ZPO. RVG, BRAO, RPflG) eine hervorragende Grundlage für eine fachkundige und umfassende Beratung.
Dr. Alexander Schwonberg in: Zeitschrift für das Fürsorgewesen 3/2005
Eine aktuelle und übersichtliche Gesamtdarstellung der mit der Beratungshilfe, PKH und Verfahrenskostenhilfe zusammenhängenden Rechtsvorschriften mit hohem Praxisbezug.
RVGreport 1/2011
Auf die wichtigen Fragen, die in diesem Zusammenhang auftauchen können, gibt der Kommentar erschöpfend Auskunft und gewährt einen schnellen und zuverlässigen Zugriff auf das jeweilige Themengebiet. Der Praxisbezug wird durch 12 Anhänge mit Formularen, Verordnungs…