Seit dem ersten Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme , IT-Sicherheitsgesetz oder kurz IT-SiG im Jahr 2015 wird der Schutz kritischer Infrastrukturen ernster genommen denn je. Wer gegen Sorgfaltspflichten verstößt oder Vorfälle in der IT-Sicherheit nicht meldet, kann sich empfindliche Strafen einhandeln.
In diesem Leitfaden erfahren Sie, was Ihre Pflichten als Betreiber einer kritischen Infrastruktur sind, was Sie in der Nachweisprüfung erwartet und wie Sie sich ideal darauf vorbereiten. Auditoren hilft dieses Handbuch mit Infos zur zusätzlichen Prüfverfahrenskompetenz und Anleitungen zur eigenständigen Durchführung von KRITIS-Audits .
Jacqueline Naumann begleitet Sie durch die Verordnungen und Orientierungshilfen des BSIs und erklärt praxisnah , was hinter den Anforderungen steckt.
Aus dem Inhalt:
- Die Kritisverordnung
- Die IT-Sicherheitskataloge
- Die Unterstützung durch das BSI
- Die Orientierungshilfen des BSI
- Vorgaben an die Nachweisprüfung
- Ihre Pflichten als KRITIS-Betreiber
- Einen Branchenspezifischen Sicherheitsstandard (B3S) veröffentlichen
- Planung der Nachweisprüfung durch den Betreiber
- Vorarbeiten für die Nachweisprüfung durch Prüfer
- Die Nachweisprüfung durchführen
- Aus der Praxis: Prüfung der eingereichten Nachweise durch das BSI
- Untersuchung zu Umfang und Komplexität der Nachweisprüfung
- Zusätzliche Prüfverfahrenskompetenz nach dem BSIG
Zusätzliche Prüfverfahrenkompetenz nach dem BSIG
Autorentext
Jacqueline Naumann ist studierte Informatikerin und war knapp zwanzig Jahre im IT-Umfeld beschäftigt, bevor sie sich 2015 als Trainer, Auditor und Berater für Informationssicherheit selbstständig machte. Sie schult seit 2016 Sicherheitsbeauftragte und Auditoren zur ISO/IEC 27001. Seit 2017 zertifiziert Naumann nach ISO/IEC 27001 und IT-Sicherheitskatalog für Zertifizierungsgesellschaften. Sie schult seit 2018 zur »Zusätzlichen Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG« und führt Nachweisprüfungen nach § 8a BSIG für unterschiedliche Sektoren durch.Im Oktober 2020 wurde Naumann erstmals vom BSI zum IT-Grundschutz-Berater zertifiziert. Seit 2021 ist sie geschäftsführende Gesellschafterin der iXactly GmbH in Dresden.
Inhalt
Materialien zum Buch ... 13
Einleitung ... 15
Wie Ihnen dieses Buch helfen kann -- und was es nicht ist ... 17
Der Weg durch das Buch ... 19
Danksagung ... 23
Teil I. Gesetzliche Anforderungen und Begriffe im KRITIS-Umfeld ... 27
1. Geschichtliche Hintergründe zur Nachweisprüfung ... 29
1.1 ... UP KRITIS ... 42
1.2 ... Das IT-Sicherheitsgesetz von 2015 ... 47
1.3 ... Das Gesetz zur Umsetzung der NIS-Richtlinie ... 60
1.4 ... Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 ... 64
1.5 ... Die NIS-2-Richtlinie ... 72
1.6 ... Das BSI-Gesetz (BSIG) ... 75
2. Die Kritisverordnung ... 81
2.1 ... Kritische Infrastrukturen ... 81
2.2 ... Die Erarbeitung der Kritisverordnung ... 82
2.3 ... Begriffe und Definitionen ... 84
2.4 ... Sektoren nach dem BSIG ... 87
2.5 ... Anlagenkategorien für kritische Dienstleistungen ... 101
2.6 ... Anhänge zu den Sektoren ... 102
2.7 ... Welche Betreiber fallen unter das BSIG? ... 112
2.8 ... Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse (UBIs) ... 114
3. Die IT-Sicherheitskataloge (IT-SiKat) für den Sektor Energie ... 117
3.1 ... Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ... 119
3.2 ... Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ... 120
3.3 ... Die IT-Sicherheitskataloge ... 122
3.4 ... Die ISO/IEC 27019 -- Steuerungssysteme der Energieversorgung ... 130
Teil II. Bedeutung und Verantwortung des BSI für Kritische Infrastrukturen ... 135
4. Die Unterstützung durch das BSI ... 137
4.1 ... Die Gewährleistungsverantwortung gegenüber der Bevölkerung ... 143
4.2 ... Die Meldestelle für Informationssicherheitsvorfälle ... 144
4.3 ... Erstellung von Lagebildern und Weiterleitung von Information an die KRITIS-Betreiber ... 145
4.4 ... Informations- und Meldeflüsse nach dem BSIG ... 152
5. Die Orientierungshilfen (OH) des BSI ... 159
5.1 ... OH zum Aufbau eines branchenspezifischen Sicherheitsstandards (B3S) ... 159
5.2 ... OH zu Systemen zur Angriffserkennung (SzA) ... 161
5.3 ... OH zu Nachweisen (für Prüfer) ... 163
6. Vorgaben an die Art und Weise von Nachweisprüfungen ... 169
6.1 ... Registrierung als KRITIS-Betreiber ... 171
6.2 ... Das Melde- und Informationsportal (MIP) ... 171
6.3 ... Der Nachweisprozess ... 176
6.4 ... Die Vorgabedokumente im Nachweisprozess ... 177
Teil III. Pflichten und Möglichkeiten des KRITIS-Betreibers ... 197
7. Ihre Pflichten als KRITIS-Betreiber ... 199
7.1 ... Der Geltungsbereich für die kritische Dienstleistung ... 200
7.2 ... Organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen ... 210
7.3 ... Systeme zur Angriffserkennung (SzA) ... 215
7.4 ... Interne Audits ... 222
7.5 ... Melden von Informationssicherheitsvorfällen, Störungen und Ausfällen ... 223
7.6 ... Gemeinsame übergeordnete Ansprechstelle (GÜAS) ... 224
8. Einen branchenspezifischen Sicherheitsstandard (B3S) veröffentlichen ... 227
8.1 ... Aufbau eines B3S mithilfe der OH B3S ... 227
8.2 ... Einen B3S beim BSI einreichen ... 232
8.3 ... Eignungsfeststellung des BSI ... 235
8.4 ... Aktuell veröffentlichte B3S ... 236
8.5 ... Vorteile und Nachteile vorhandener B3S ... 238
Teil IV. Die Nachweisprüfung gemäß § 8a Abs. 3 BSIG ... 239
9. Planung der Nachweisprüfung durch den Betreiber ... 241
9.1 ... Auswahl einer Prüfstelle ... 241
9.2 ... Anforderungen an eine prüfende Stelle ... 242
9.3 ... Eignung als prüfende Stelle ... 243
10. Vorarbeiten für die Nachweisprüfung durch Prüfer ... 247
10.1 ... Welche Prüfgrundlagen können wir einsetzen? ... 248
10.2 ... Kompetenzbereiche und Aufteilung im Prüfteam ... 257
10.3 ... Fachexperten auswählen und einsetzen ... 258
10.4 ... Die Prüfungsplanung durch die Prüfstelle ... 260
10.5 ... Auswahl von Stichproben ... 264
10.6 ... Berücksichtigung externer Dienstleister ... 266
10.7 ... Die Mängelkategorien des BSI ... 267
11. Die Nachweisprüfung durchführen ... 271
11.1 ... Audit von Managementsystemen nach der ISO 19011 ... 2…