Law, in order to be law, relies on being justiciable and enforceable. Insofar, it is procedure that makes the law. Nonetheless, procedure and remedies lead lives in the shadows, being often discarded as "mere technicalities", strictly depending on what parties to a controversy "actually" owe one another. The present work takes on a different perspective in the context of German administrative law - with quite surprising results.

Materielles und Prozessrecht greifen im Verwaltungsrecht aufs Engste ineinander. Maßstäbe sowie Rechtswidrigkeitsfolgen werden meist aus der Perspektive des gerichtlichen Rechtschutzes entwickelt und entlang der Rechtschutzformen dargestellt. Trotz dieses prozessualen Fokus herrscht in der Wissenschaft ein aus dem Zivilrecht übernommenes Paradigma, nach dem das Prozessrecht keine selbständig gestaltenden Wirkungen haben kann. Diesem "Anspruchsmodell" setzt Johannes Buchheim auf Grundlage einer theoretischen Untersuchung und teilweisen Neujustierung der Grundbegriffe actio , Anspruch und subjektives Recht eine "aktionenrechtliche" Perspektive entgegen, die der prozessualen Orientierung und positivrechtlichen Fassung des Verwaltungsrechts eher gerecht wird. Die dogmatischen Folgen dieser Neuorientierung reichen von der adäquaten Rekonstruktion der Anfechtungsklage über Fragen der reformatio in peius bis hin zu Grundlagen unseres Verständnisses der verfassungsrechtlichen Rechtschutzgarantie.

Autorentext
ist Inhaber der Qualifikationsprofessur (Tenure Track) für Öffentliches Recht und Recht der Digitalisierung an der Philipps-Universität Marburg.
Titel
Actio, Anspruch, subjektives Recht
Untertitel
Eine aktionenrechtliche Rekonstruktion des Verwaltungsrechts
EAN
9783161604515
Format
E-Book (pdf)
Hersteller
Digitaler Kopierschutz
Adobe-DRM
Dateigrösse
3.75 MB
Anzahl Seiten
302
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