Everyday business in today's economic marketplace would be unimaginable without the supply chains linking producers, distributors and final sellers. But there is potential legal risk at each stage, particularly when the chain's last link has sold something to a consumer. Martin Schröder examines the final suppliers' right of redress in German and Austrian law, looking at how EU and UN directives deal with it and what solutions international private law has to offer.
Vertragsketten, die vom Hersteller über Zwischenhändler bis zum Letztverkäufer reichen, sind aus dem wirtschaftlichen Alltag nicht mehr wegzudenken. Solche Vertragsketten bergen jedoch potentielle rechtliche Risiken für die Glieder der Vertragskette - insbesondere, wenn der Letztverkäufer an einen Verbraucher verkauft hat. Art. 4 der Verbrauchsgüterkaufrichtline (1999/44/EG) enthält eine rudimentäre Regel über den Regress, die von den Mitgliedstaaten höchst unterschiedlich umgesetzt wurde. Während die §§ 478, 479 BGB zum Regress entlang der Lieferkette ausgefeilte Regelungen enthalten, hat Österreich sich mit § 933b ABGB für eine andere Umsetzung des Kettenregresses entschieden. Nach einer vergleichenden Untersuchung der Umsetzungen geht Martin Schröder den folgenden Fragen nach: Wie gestalten sich die Regressfragen, wenn ein grenzüberschreitender Handelskauf vorliegt? Wie behandeln das UN-Kaufrecht und europäische Regelungsvorschläge den Regress des Letztverkäufers? Welchen Lösungsansatz hält das Internationale Privatrecht bereit?
Autorentext
Geboren 1984; Studium der Rechtswissenschaften und Begleitstudium des Europäischen Rechts an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg; 2008 Erste Juristische Prüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Würzburg; Rechtsreferendariat im OLG-Bezirk Frankfurt am Main / LG Hanau; 2013 zweite juristische Staatsprüfung; Seit 2014 Rechtsanwalt in Frankfurt am Main; 2015 Promotion.
Vertragsketten, die vom Hersteller über Zwischenhändler bis zum Letztverkäufer reichen, sind aus dem wirtschaftlichen Alltag nicht mehr wegzudenken. Solche Vertragsketten bergen jedoch potentielle rechtliche Risiken für die Glieder der Vertragskette - insbesondere, wenn der Letztverkäufer an einen Verbraucher verkauft hat. Art. 4 der Verbrauchsgüterkaufrichtline (1999/44/EG) enthält eine rudimentäre Regel über den Regress, die von den Mitgliedstaaten höchst unterschiedlich umgesetzt wurde. Während die §§ 478, 479 BGB zum Regress entlang der Lieferkette ausgefeilte Regelungen enthalten, hat Österreich sich mit § 933b ABGB für eine andere Umsetzung des Kettenregresses entschieden. Nach einer vergleichenden Untersuchung der Umsetzungen geht Martin Schröder den folgenden Fragen nach: Wie gestalten sich die Regressfragen, wenn ein grenzüberschreitender Handelskauf vorliegt? Wie behandeln das UN-Kaufrecht und europäische Regelungsvorschläge den Regress des Letztverkäufers? Welchen Lösungsansatz hält das Internationale Privatrecht bereit?
Autorentext
Geboren 1984; Studium der Rechtswissenschaften und Begleitstudium des Europäischen Rechts an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg; 2008 Erste Juristische Prüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Würzburg; Rechtsreferendariat im OLG-Bezirk Frankfurt am Main / LG Hanau; 2013 zweite juristische Staatsprüfung; Seit 2014 Rechtsanwalt in Frankfurt am Main; 2015 Promotion.
Titel
Der Unternehmerregress beim Verbrauchsgüterkauf im Falle von grenzüberschreitenden Handelskäufen
Untertitel
Eine rechtsvergleichende und kollisionsrechtliche Betrachtung unter Berücksichtigung des deutschen und österreichischen Rechts sowie des UN-Kaufrechts, des DCFR und des Vorschlags für ein GEK
Autor
EAN
9783161544187
Format
E-Book (pdf)
Hersteller
Digitaler Kopierschutz
Adobe-DRM
Dateigrösse
5.16 MB
Anzahl Seiten
369
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