Menschliche Luftröhren oder Herzklappen aus dem Labor sind nicht mehr bloße Zukunftsmusik. Forschergruppen ist es bereits gelungen, diese komplexen Gewebe im Rahmen des sogenannten Tissue Engineering aus menschlichen Körperzellen herzustellen und Menschen erfolgreich zu implantieren. Allgemein wird die Herstellung aus patienteneigenen Zellen angestrebt, da es nach der Implantation des Gewebes zu keiner Abstoßungsreaktion des Körpers kommt. Die Herstellung von menschlichen Geweben kann zu einem gesetzlichen Eigentumserwerb des Herstellers nach § 950 BGB führen. Bei der Verwendung von patienteneigenen Zellen kommt es jedoch zu einem Konflikt zwischen dem entstandenen Eigentum des Herstellers und dem Persönlichkeitsrecht des Patienten. Die Arbeit untersucht zunächst, wann die Voraussetzungen eines solchen Eigentumserwerbs erfüllt sind. Anschließend wird erörtert, wie sich das Eigentum zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht verhält und welche Ansprüche zwischen den Beteiligten bestehen.
Zusammenfassung
Menschliche Luftrohren oder Herzklappen aus dem Labor sind nicht mehr bloe Zukunftsmusik. Forschergruppen ist es bereits gelungen, diese komplexen Gewebe im Rahmen des sogenannten Tissue Engineering aus menschlichen Korperzellen herzustellen und Menschen erfolgreich zu implantieren. Allgemein wird die Herstellung aus patienteneigenen Zellen angestrebt, da es nach der Implantation des Gewebes zu keiner Abstoungsreaktion des Korpers kommt. Die Herstellung von menschlichen Geweben kann zu einem gesetzlichen Eigentumserwerb des Herstellers nach 950 BGB fhren. Bei der Verwendung von patienteneigenen Zellen kommt es jedoch zu einem Konflikt zwischen dem entstandenen Eigentum des Herstellers und dem Persnlichkeitsrecht des Patienten. Die Arbeit untersucht zunchst, wann die Voraussetzungen eines solchen Eigentumserwerbs erfllt sind. Anschlieend wird errtert, wie sich das Eigentum zum allgemeinen Persnlichkeitsrecht verhlt und welche Ansprche zwischen den Beteiligten bestehen.
Zusammenfassung
Menschliche Luftrohren oder Herzklappen aus dem Labor sind nicht mehr bloe Zukunftsmusik. Forschergruppen ist es bereits gelungen, diese komplexen Gewebe im Rahmen des sogenannten Tissue Engineering aus menschlichen Korperzellen herzustellen und Menschen erfolgreich zu implantieren. Allgemein wird die Herstellung aus patienteneigenen Zellen angestrebt, da es nach der Implantation des Gewebes zu keiner Abstoungsreaktion des Korpers kommt. Die Herstellung von menschlichen Geweben kann zu einem gesetzlichen Eigentumserwerb des Herstellers nach 950 BGB fhren. Bei der Verwendung von patienteneigenen Zellen kommt es jedoch zu einem Konflikt zwischen dem entstandenen Eigentum des Herstellers und dem Persnlichkeitsrecht des Patienten. Die Arbeit untersucht zunchst, wann die Voraussetzungen eines solchen Eigentumserwerbs erfllt sind. Anschlieend wird errtert, wie sich das Eigentum zum allgemeinen Persnlichkeitsrecht verhlt und welche Ansprche zwischen den Beteiligten bestehen.
Titel
Die Verarbeitung von Körpersubstanzen zu autologen Gewebeprodukten nach § 950 BGB
Autor
EAN
9783845290614
Format
E-Book (pdf)
Hersteller
Digitaler Kopierschutz
Adobe-DRM
Anzahl Seiten
215
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